
Der Vorstand von Alianza País (ALPAÍS) im Nationaldistrikt sagte am Mittwoch, dass 3.890 scheidende und neue Gemeindebeamte, die bis heute ihre vereidigte Vermögenserklärung nicht abgegeben haben, wie im Gesetz 311-14 über die vereidigte Vermögenserklärung angegeben, sanktioniert werden sollten.
Das Gesetz 311-14 legt fest, dass diese Dokumente innerhalb von dreißig Tagen nach Amtsantritt oder Übergabe des Kommandos bei der Rechnungskammer eingereicht werden müssen.
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ALPAÍS hält es für unzulässig, dass nur wenige Wochen vor den Kommunalwahlen 2020 137 Bürgermeister ihre eidesstattliche Vermögenserklärung nicht abgegeben haben, darunter 15 amtierende und 122 scheidende. Auch 233 stellvertretende Bürgermeister – 18 amtierende und 215 scheidende – sind der Verpflichtung nicht nachgekommen. Im gleichen Zustand sind 1.434 Schöffen: 172 im Amt und 1.262 scheiden aus.
Neben den Bürgermeistern, stellvertretenden Bürgermeistern und Landräten haben etwa 302 Gemeindedirektoren: 29 im Amt und 273 scheidend; 372 stellvertretende Direktoren: 10 im Amt und 362 scheidend; sowie 1.412 Gemeinderäte: 169 im Amt und 1.243 scheidend, ihre vereidigten Vermögenserklärungen nicht vorgelegt. Diese Informationen konnten in der Rechenkammer verifiziert werden.
„Es ist ein Akt der Verantwortungslosigkeit und des mangelnden Respekts vor der öffentlichen Funktion derjenigen, die durch eine Volksabstimmung gewählt wurden, dass sie fast ein Jahr nach den Wahlen ihre vereidigte Vermögenserklärung nicht vorgelegt haben, ebenso wie diejenigen, die aus dem Amt ausgeschieden sind und sich nicht an das Gesetz gehalten haben. Zu einer Zeit, in der die neue Zusammensetzung der Rechnungskammer debattiert wird, ist es wichtig, die Mechanismen zu stärken, damit sich eine solche Situation nicht wiederholt“, sagte die ALPAIS-Führung während einer Pressekonferenz am Mittwoch.
Sie wiesen darauf hin, dass das Gesetz 311-14 eindeutig ist, wenn es in seinem Artikel 14 festlegt, dass der im Amt befindliche oder scheidende öffentliche Bedienstete verpflichtet ist, eine eidesstattliche Erklärung über sein Vermögen vorzulegen, und dass derjenige, der dies nicht innerhalb der festgelegten Frist tut oder es unterlässt, ein Vermögen zu deklarieren, sich eines schweren oder drittklassigen Vergehens schuldig macht.
Sie forderten die Schöffenräte, denen sie angehören, auf, sie so lange zu sanktionieren, bis sie dem gesetzlichen Auftrag nicht nachkommen.
Für ALPAIS ist dieses Verhalten Teil der mangelnden Transparenz und der Kultur der Straflosigkeit, die in der Vision und Praxis dessen, was kommunale Verwaltung sein sollte, in den Parteien vorherrscht, die diese Beamten ernannt haben.