Abinader erlässt ein Dekret, das öffentliche Einrichtungen zum Kauf von in der Dominikanischen Republik hergestellten Waren verpflichtet

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Die Exekutive erließ den Erlass 31-22, der alle öffentlichen Einrichtungen, die für Programme zur menschlichen Ernährung, zur Armutsbekämpfung oder zum Schutz von Frauen, Menschen mit Behinderungen, älteren Menschen, Kindern und Jugendlichen zuständig sind, insbesondere in benachteiligten ländlichen Gebieten und in der Grenzzone, anweist, dafür zu sorgen, dass die von ihnen durchgeführten Beschaffungsvorgänge zum Erwerb von im dominikanischen Hoheitsgebiet hergestellten und ihrem Zweck entsprechenden Gütern ausschließlich an Kleinst-, Klein- und Mittelindustrien gerichtet werden.

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Diese Bestimmung soll zur wirtschaftlichen Entwicklung des Landes und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen, sofern es auf dem Markt industrielle KKMU gibt, die nachweislich in der Lage sind, sie zu beliefern.

Dieses Dekret hebt das Dekret 86-20 vom 21. Februar 2020 auf, das die für die Durchführung von Programmen zur Armutsbekämpfung, Ernährung, Schulernährung, zum Schutz von Frauen, Behinderten, Kindern und Jugendlichen zuständigen Institutionen anweist, bei der Ausschreibung von Aufträgen zur Beschaffung der für das ordnungsgemäße Funktionieren dieser Programme erforderlichen Betriebsmittel ausschließlich die nationale Agrarindustrie und Industrie auszuschreiben, sofern es auf dem Markt Erzeuger, Industrien oder Hersteller gibt, die nachweislich in der Lage sind, sie zu beliefern.

Außerdem wird Artikel 2 Buchstabe b des Dekrets Nr. 164-13 vom 1. Juni 2013 aufgehoben, der den öffentlichen Einrichtungen, die dem Anwendungsbereich des Gesetzes Nr. 340-06 unterliegen, vorschreibt, dass Käufe und Aufträge, die an Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen vergeben werden, ausschließlich Waren und Dienstleistungen nationaler Herkunft, Herstellung oder Produktion betreffen.