Der Senat der Dominikanischen Republik hat am Dienstag in zweiter Lesung eine Änderung von Artikel 4 des Gesetzes 4532 über Kohlenwasserstoffe verabschiedet. Die Reform erlaubt es nun auch ausländischen Unternehmen, Erdölvorkommen und deren Derivate im Land zu erkunden und auszubeuten.
Der neue Wortlaut des Artikels besagt, dass neben dominikanischen Akteuren „auch ausländischen natürlichen oder juristischen Personen – privater, öffentlicher oder gemischter Natur – dieselben Rechte gewährt werden können“. Dabei gilt in allen Fällen, dass Verträge und Konzessionen dem dominikanischen Recht unterliegen.
Ein ergänzender Absatz legt fest, dass ausländische Unternehmen, die eine Konzession erhalten, mindestens 15 % ihrer Unternehmensanteile in den Händen dominikanischer Anteilseigner halten müssen.
Mit dieser Gesetzesänderung soll die Regelung an Artikel 221 der dominikanischen Verfassung angepasst werden, der für in- und ausländische Investitionen gleiche Bedingungen vorsieht – im Rahmen der bestehenden nationalen Gesetzgebung.
Vor der Abstimmung konsultierte die Energiekommission des Senats Fachleute und Vertreter der Asociación de Industrias de la República Dominicana (AIRD). Basierend auf deren Empfehlungen wurde ein positiver Bericht erstellt, der dem Plenum zur Abstimmung vorgelegt wurde.
Der Gesetzesentwurf, der ursprünglich von der Abgeordneten Eduviges María Bautista Gomera eingebracht und bereits im Dezember 2024 von der Abgeordnetenkammer genehmigt worden war, wird nun dem Präsidenten Luis Abinader zur Unterzeichnung und offiziellen Verkündung vorgelegt.
