Eidesstattliche Vermögensdeklaration

Beamte wurden suspendiert, weil sie ihre Vermögenserklärung nicht eingereicht haben

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Präsident Luis Abinader erklärte, dass mehrere Beamte suspendiert wurden, weil sie ihre eidesstattliche Vermögensdeklaration nicht bei der Rechnungskammer eingereicht haben, wie es das Gesetz 311-14 vorschreibt.

In der Sendung „LA Semanal con la Prensa“ erklärte Abinader, dass bereits seit seiner ersten Amtszeit Anstrengungen unternommen wurden, um sicherzustellen, dass Regierungsbeamte dieser Verpflichtung nachkommen. Er stellte zudem klar, dass es sich um Funktionäre auf niedrigerer Ebene gehandelt habe.

„Wir haben uns bemüht, dass die Regierungsbeamten dies einhalten. Einige wurden sogar suspendiert. Wir mussten dabei nicht auf Ministerebene gehen, sondern es betraf niedrigere Ebenen“, sagte er.

Der Präsident bezog sich auf Äußerungen des Präsidenten der Abgeordnetenkammer, Alfredo Pacheco, der davor gewarnt hatte, dass jene Abgeordneten, die ihre Vermögensdeklaration nicht beim Kontrollorgan einreichen, im Juli kein Gehalt erhalten werden.

Dazu betonte Abinader, die Abgeordneten müssten „die Gesetze ohne Wenn und Aber einhalten und ihre eidesstattliche Vermögensdeklaration abgeben“.

Außerdem sprach sich das Staatsoberhaupt dafür aus, das Gesetz 311-14 zu ändern, um strengere Maßnahmen zu ermöglichen.

Die Rechnungskammer hatte mitgeteilt, dass 133 Abgeordnete und 10 Senatoren ihre Vermögensdeklaration noch nicht eingereicht hätten, obwohl bereits mehr als acht Monate eines neuen Wahlzeitraums vergangen seien.

Darüber hinaus seien auch 2.660 Vertreter von Gemeindeverwaltungen in verschiedenen Ämtern, 266 Mitglieder von Distriktverwaltungen und 150 per Dekret ernannte Funktionäre mit der Abgabe ihrer Erklärung im Rückstand.

Allerdings wies Alfredo Pacheco diese Zahl zurück und erklärte, es sei „völlig falsch“, dass 133 Abgeordnete nicht gesetzeskonform gehandelt hätten. Tatsächlich seien es rund 100 ehemalige Abgeordnete, die den Prozess vor der Rechnungskammer noch nicht abgeschlossen hätten.

Artikel 5 des Gesetzes 311-14 der CCRD legt fest, dass die zur Erklärung verpflichteten öffentlichen Funktionäre innerhalb von 30 Tagen nach Amtsantritt eine eidesstattliche Erklärung über das Vermögen, das ihr eigenes und das des ehelichen Güterstandes umfasst, abgeben müssen.