Samstag, 25. März 2023

Finjus kommentiert den Entwurf zur Reform des Strafgesetzbuches

Die Abgeordnetenkammer erhielt vom Exekutiv-Vizepräsidenten des Verwaltungsrates der Stiftung für Institutionalismus und Justiz (FINJUS), Servio Tulio Castaños Guzmán, die Anmerkungen zum Strafgesetzentwurf, der derzeit im Kongress behandelt wird.

Castaños Guzmán betonte, dass dies das Ergebnis mehrerer Arbeitssitzungen der Hochrangigen Kommission für Strafsachen ist, die zu diesem Zweck auf Antrag der Abgeordnetenkammer eingerichtet wurde.

„Die vorgeschlagenen Reformen zielten im Wesentlichen darauf ab, die Gesetzgebung als unverzichtbares Instrument zur Erreichung einer wirklich effektiven Kriminalpolitik im Umgang mit neuen Formen und Mustern der Kriminalität zu aktualisieren. Die Vorschläge, die wir heute zur Änderung des Strafgesetzbuches vorlegen, verdeutlichen die rechtlichen und gesellschaftlichen Bewertungen, Lücken, Widersprüche und Mängel in den gesetzlichen Bestimmungen unseres derzeitigen Strafgesetzbuches“, so Castaño.

Diese Beobachtungen, fügt er hinzu, verfeinern Aspekte für den strafrechtlichen Rahmen, wie die strafrechtliche Verantwortlichkeit juristischer Personen und die Häufung von Strafen als Antwort auf nationale und transnationale organisierte Kriminalität.

Sie definieren auch schwere Straftaten gegen öffentliches Eigentum, die nicht als Straftatbestand existierten. Beispiele dafür seien unter anderem die Ächtung der Korruption, die unrechtmäßige Bereicherung, die Änderung der kriminellen Art der Bestechung von Justizbeamten und Assistenten, die unregelmäßige Zahlung von Verwaltungsverträgen und die Überbewertung.

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