Neue Regeln für Lotterieannahmestellen und Wettlokale

Gesetzentwurf regelt Abstände von Wettbüros und Lotterieannahmestellen

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Ein im Senat der Dominikanischen Republik eingebrachter Gesetzentwurf soll die Aufstellung und den Betrieb von Glücksspielstätten neu ordnen. Vorgesehen sind je nach Art des Angebots Mindestabstände von 100 bis 500 Metern zu Schulen, Gesundheitseinrichtungen, Kirchen und weiteren geschützten Orten.

Für Lotterieannahmestellen, die in der Dominikanischen Republik allgemein als bancas de lotería bezeichnet werden, sieht Artikel 60 einen Mindestabstand von 200 Metern zu öffentlichen und privaten Schulen, Kindertagesstätten, Behinderteneinrichtungen, Krankenhäusern, Kliniken und anderen Gesundheitseinrichtungen vor.

Der gleiche Abstand soll zu ordnungsgemäß registrierten Kirchen sowie zu den Hauptsitzen der Staatsgewalten und der verfassungsrechtlich eigenständigen Organe gelten. Zwischen zwei Lotterieannahmestellen sollen ebenfalls mindestens 200 Meter liegen. Der Entwurf übernimmt damit eine bereits im Dekret 1167-01 vom 11. Dezember 2001 enthaltene Regelung.

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