Die Abgeordnetenkammer hat nach intensiver Prüfung durch die Abgeordneten sowie trotz Meinungsverschiedenheiten mit verschiedenen Interessengruppen in zweiter Lesung den Gesetzesvorschlag über Mietverhältnisse von Immobilien und Räumungsverfahren verabschiedet.
Das Gesetzesvorhaben, eingebracht von Abgeordnetem Alfredo Pacheco am 19. August 2024, zielt darauf ab, ein neues Regelwerk zur Regulierung von Immobilienmietverhältnissen im Land zu schaffen. Dabei sollen die rechtlichen Beziehungen, Bedingungen und Pflichten zwischen Vermieter und Mieter im Rahmen eines Mietvertrags über ein Gebäude klar definiert werden.
In einem Schreiben an den Nationalkongress äußerte die Vereinigung der Geschäftsbanken (ABA), dass dieses Gesetz – sollte es ohne Änderungen verabschiedet werden – eine verpflichtende Hinterlegung einer Kaution zur Absicherung des Mietvertrags bei den Banken vorsehe. Die ABA forderte daher eine Überprüfung der Artikel 15 und 16, in denen den Banken Funktionen zugeschrieben wurden, die weder rechtlich noch operativ durchführbar seien.
„Wir sind besorgt, dass diese Regelungen anstelle einer Problemlösung zusätzliche rechtliche Unsicherheiten in Beziehungen einführen, die eigentlich der vertraglichen Autonomie der Parteien unterliegen sollten“, so der Bankenverband.
Angesichts dieser Bedenken erklärte der Abgeordnete Rafael Castillo, dass zwar der Gesetzesvorschlag in erster Lesung von der Abgeordnetenkammer angenommen worden sei, private Banken jedoch von der Pflicht zur Hinterlegung der Mietkautionen ausgeschlossen wurden.
Der Vorsitzende der Sonderkommission, die das Gesetz analysierte, Amado Díaz Jiménez, betonte seinerseits, dass das im Schreiben der ABA Geschilderte ursprünglich nicht dem Inhalt des Gesetzesvorschlags entsprochen habe.
„In diesem Gesetz steht der Wille der Parteien im Vordergrund. Am Ende handelt es sich um eine private Vereinbarung – das ist ein privates Recht –, und wer sich über bestimmte Punkte nicht einig ist, dem wird eine Option gegeben. Letztlich geht es aber um ein Übereinkommen zwischen zwei Personen, bei dem der gegenseitige Wille maßgeblich ist“, erklärte das Mitglied der Abgeordnetenkammer.
