Geldwäscheoperationen und die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung werden in der Dominikanischen Republik durch das Gesetz 155-17 geregelt. Dieses Gesetz regelt die Identifizierung der so genannten „beaufsichtigten Unternehmen“, sowohl im finanziellen als auch im nichtfinanziellen Bereich.
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