Das Nationale Institut für Verkehr und Landtransport (Intrant) gab gestern bekannt, dass es eine technische Vorschrift zum „Homologierten Standard persönlicher Schutzhelme“ erlassen hat. Diese reguliert den Helmtyp, den Motorradfahrer und ihre Mitfahrer im gesamten Staatsgebiet verpflichtend verwenden müssen.
Die Maßnahme stützt sich auf Artikel 157 des Gesetzes 63-17 sowie auf Dekret 256-20 und wurde auf internationaler Ebene genehmigt, nachdem sie gemäß den Transparenz- und Kooperationsverpflichtungen der Dominikanischen Republik der Welthandelsorganisation (WTO) vorgelegt und validiert worden war.
Laut einer Pressemitteilung des Intrant wurde die Norm mit technischer Beratung durch die FIA-Stiftung erarbeitet und durchlief einen umfassenden nationalen Konsultationsprozess mit Importeuren, Händlern, Motorradverbänden, Nutzern und institutionellen Akteuren des Sektors.
Frucht des Dialogs
Die Bekanntgabe und Unterzeichnung der Vorschrift erfolgte während des „Regionalen Dialogs über öffentliche Verkehrspolitik 2025“, einer Veranstaltung der Interamerikanischen Entwicklungsbank (IDB) und des Internationalen Transportforums (ITF–OECD) unter Beteiligung von Ministern, Behörden und Fachexperten aus der gesamten Region.
Der Exekutivdirektor des Intrant, Milton Morrison, hob hervor, dass diese Vorschrift eine konkrete Maßnahme zur Rettung von Menschenleben darstelle. „Jeder homologierte Helm steht für ein geschütztes Leben. Mit dieser Maßnahme stärken wir die Sicherheit von Motorradfahrern und ihren Mitfahrern, die zertifizierte Helme tragen müssen, die maximalen Schutz bei einem Aufprall gewährleisten“, erklärte er.
Homologierte Helme
Die Vorschrift legt fest, dass nur jene Helme als homologiert gelten, die internationalen Standards entsprechen und von nach ISO/IEC 17025 akkreditierten Laboratorien zertifiziert wurden.
Zu den akzeptierten Standards gehören: UN/ECE 22-06 (Europäische Union), FMVSS Nr. 218 (DOT), SNELL M2020/M2025, GB 811-2022 (China), QCVN 2:2021/BKHCN (Vietnam), IS 4151:2015 (Indien), NTC 4533 (Kolumbien), NBR 7471 (Brasilien), JIS T 8133:2015 (Japan) und BS 6658:1985 (Vereinigtes Königreich). Auch Helme nach UN/ECE 22-05 bleiben zugelassen, solange dieser Standard noch gültig ist.
Die Vorschrift beschreibt, dass homologierte Helme über eine harte Außenschale, ein stoßabsorbierendes Innenmaterial und ein verstellbares Rückhaltesystem verfügen müssen, um maximalen Kopfschutz zu gewährleisten.
Zudem wird die Nutzung von „Halbhelmen“ ausdrücklich verboten, da diese unzureichenden Schutz bieten und das Risiko schwerer Verletzungen deutlich erhöhen.
Für Fahrer und Mitfahrer
Intrant erinnert daran, dass der Gebrauch homologierter Helme sowohl für den Fahrer als auch für den Beifahrer verpflichtend ist. Sie müssen den Helm korrekt tragen und während der gesamten Fahrt geschlossen halten.
Der Helm muss ordnungsgemäß sitzen, darf keine strukturellen Schäden aufweisen und ist nach einem Unfall oder spätestens sieben Jahre nach Herstellungsdatum zu ersetzen.
Ebenso ist es verboten, Zertifizierungsetiketten zu verändern oder zu entfernen, da diese die Echtheit des Produkts bestätigen. Intrant weist darauf hin, dass Verstöße gegen diese Vorschrift gemäß Gesetz 63-17 sanktioniert werden.
Überwachung und Begleitung
Intrant erklärte außerdem, dass gemeinsam mit der Verkehrssicherheitsbehörde Digesett Bildungsmaßnahmen und Kontrollaktionen durchgeführt werden, um Motorradfahrer über die Bedeutung homologierter Helme und die Folgen der Nichteinhaltung zu informieren.
Forum über verantwortungsvolle Nutzung
Im Rahmen der Bemühungen, die Verkehrssicherheit zu stärken und auf Konsensbildung mit beteiligten Sektoren hinzuarbeiten, erinnert Intrant daran, dass vor einigen Monaten das „Erste Nationale Forum für die verantwortungsvolle Nutzung des Motorrads“ stattfand. Dort wurden bewährte Praktiken, Risiken und konkrete Maßnahmen zum Schutz des Lebens von Motorradfahrern diskutiert.
Dieses Treffen, so die Behörde, lieferte wichtige Erkenntnisse für den Konsultationsprozess dieser technischen Vorschrift.
