Das Nationale Institut für Transit- und Landverkehr (Intrant) hat im Rahmen der für die Weihnachts- und Neujahrsfeiertage beschlossenen Verkehrssicherheitsmaßnahmen den Verkehr von Lastkraftwagen im gesamten Staatsgebiet verboten, einschließlich der für die Zugangsbeschränkungszone (ZAR) erteilten Genehmigungen.
[swpm_protected for=“2-4″ custom_msg=’… weiterlesen für Stammleser. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich.
Informieren Sie sich über Ihre → Vorteile als Stammleser.
‚]

Die in der Resolution 013-2024 enthaltene Maßnahme sieht vor, dass der Verkehr von Lastkraftwagen an Heiligabend von Montag, dem 23. Dezember 2024, ab 6.00 Uhr, bis Donnerstag, dem 26. Dezember 2024, 5.00 Uhr, verboten ist.
Für die Neujahrsfeiertage beginnt das Verbot am Montag, den 30. Dezember 2024, um 6.00 Uhr morgens und gilt bis Donnerstag, den 2. Januar 2025, um 5.00 Uhr morgens.
„Die Besitzer von Fahrzeugen, die für den Gütertransport bestimmt sind, werden daran erinnert, dass sie ihre Fahrzeuge im nationalen Register für Güterfahrzeuge eintragen lassen müssen“, so Intrant in einer Pressemitteilung.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass Genehmigungen nur für den Transport von Gütern erteilt werden, die als vorrangig oder verderblich gelten, und dass die folgenden Fahrzeugtypen eine Genehmigung beantragen können: Kleintransporter, Lieferwagen, Krankenwagen, Rettungsfahrzeuge und Fahrzeuge für Wassertankdienste sowie Fahrzeuge, die ordnungsgemäß als Pannenhilfe- und Wartungsdienste für Elektrizität, Kabel, Telefonie, Abwasserentsorgung, Straßenbau, Hilfeleistung und Stadthygiene ausgewiesen sind.
„Unabhängig von der Art der zu befördernden Güter werden keine Genehmigungen für Lastkraftwagen mit doppeltem Heck oder doppelten Anhängern sowie für übergroße und/oder übergewichtige Ladungen erteilt“, heißt es in der Mitteilung.
Die Nichteinhaltung der in dieser Entschließung festgelegten Bestimmungen wird gemäß Artikel 281 des Gesetzes Nr. 63-17 und Artikel 69 der Verordnung 258-20 über den Gütertransport sowohl für den Eigentümer der Einheit als auch für den Fahrer mit einem (1) Mindestlohn des im dezentralisierten öffentlichen Sektor geltenden Lohns geahndet.
Schwere Fahrzeuge müssen bis zum 21. Dezember 2024 im Nationalen Register für Lastkraftwagen eingetragen und von Intrant mittels Genehmigungen mit QR-Schutz für die Inspektion zugelassen werden, die online erworben und bezahlt werden müssen, wobei die Anweisungen auf der Website www.intrant.gob.do zu beachten sind.
Damit die Genehmigungen für den Verkehr gültig sind, müssen die Fahrzeuge die von der Institution herausgegebenen Beschlüsse in Bezug auf glatte Reifen, LED-Leuchten, spitze Muttern und die Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 Stundenkilometern für schwere Fahrzeuge sowie das Fahren auf der rechten Fahrspur auf Autobahnen einhalten.
[/swpm_protected]

