Mehr gemischte Flexibilität mit weniger Toleranz in der neuen Verordnung der Ausgangssperre

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Präsident Luis Abinader erließ heute ein Dekret (Dekret 7-21) mit neuen Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus und der Covid-19-Krankheit, das ab dem 11. Januar eine größere Flexibilität bei der Schonfrist für Reisen nach der Umsetzung der Ausgangssperre bewirkt, aber weniger Toleranz für nicht wesentliche Aktivitäten, die den Kampf gegen die Pandemie neutralisieren.

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Das entsprechende Dekret sieht z.B. die Bildung von Gesundheitspersonal-Brigaden vor, die von Ministerien und Gemeinden koordiniert werden.

Vor der Verkündung des Dekrets traf sich Präsident Abinader mit Medienvertretern, denen er den Inhalt des Dekrets vorstellte und wies beispielsweise darauf hin, dass es aufgrund der Weihnachts- und Neujahrsfeiertage zu einem Anstieg der Fälle von Covid-19 gekommen sei, wie in den meisten Ländern der Welt, aber dass die Letalität unter Kontrolle gehalten werde. Er sprach auch eine Reihe anderer Themen an.

AUSGANGSSPERRE UND ZUSÄTZLICHE ZEIT, UM SIE EINZUHALTEN

Der Verkehr wird von Montag bis Freitag bis 20 Uhr und an den Wochenenden bis 15 Uhr erlaubt sein, aber die Sperrstunde wird von Montag bis Freitag ab 17 Uhr und an den Wochenenden ab 12 Uhr eingehalten.

Das Amt für die Reorganisation des Transportwesens (OPRET) und das Metropolitan Office of Bus Services (OMSA) müssen ihre Dienste den Bürgern innerhalb der im Dekret festgelegten Umlaufzeiten anbieten und dürfen ihre Türen nicht unangemessen schließen.

Für den staatlichen Arbeitssektor schreibt das Dekret vor, dass 40 % der öffentlichen Angestellten ihre Aufgaben von zu Hause aus erledigen (Telearbeit) und diejenigen, die dies persönlich tun müssen, ihre Arbeit bis 15:00 Uhr beenden müssen.

Restaurants dürfen wieder öffnen, aber nur bis zu 50% ihrer Fläche und nicht mehr als 5 Personen pro Tisch, während Bars und Colmadones sowie andere Geschäfte mit alkoholischen Getränken verboten bleiben.

Öffentliche Freiflächen, wie z. B. Parks und Stege, dürfen nur für Sportübungen genutzt werden, bei denen keine Gruppen, Mannschaften oder Ansammlungen von Personen jeglicher Art gebildet werden.

Turnhallen im öffentlichen oder privaten Raum bleiben geschlossen, ebenso Kinos, Theater und alle anderen öffentlichen oder Massenveranstaltungseinrichtungen, deren Angebot „für die Entwicklung der Bürgerschaft nicht unerlässlich ist“.

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