Die Exekutive gab am Sonntagnachmittag bekannt, dass sie die Ausgangssperre bis zum 8. März 2021 verlängert hat.
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Darüber hinaus berichtete sie, dass alle bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen beibehalten werden.
„Artikel 1: Gültigkeit der im Dekret Nr. 37-21 festgelegten Maßnahmen. Alle Maßnahmen, die im Dekret Nr. 37-21 vom 22. Januar 2021 in seiner geänderten Fassung festgelegt sind, bleiben in Kraft.
und deren Änderungen ab Dienstag, 23. Februar, bis einschließlich Montag, 8. März des laufenden Jahres, wobei die Behörden die Maßnahmen überprüfen werden“, heißt es im Dekret 107-21 vom 19. Februar.
Es wird daran erinnert, dass die Exekutive am 20. Juli 2020 per Dekret Nr. 265-20 den Ausnahmezustand über das nationale Territorium verhängte und diesen am 2. März 2021 per Dekret Nr. 95-21 zum letzten Mal um 45 Tage verlängerte.
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