Die Rechtsberatung der Exekutive und die Generaldirektion für Interne Steuern (DGII) haben am Dienstag einen Verordnungsentwurf veröffentlicht, der darauf abzielt, die Steuer auf den Transfer von Industriegütern und Dienstleistungen (ITBIS) auf digitale Dienstleistungen anzuwenden, die von ausländischen Anbietern im Lande angeboten werden.
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Dies würde alle Dienste von Amazon, Expedia, Google, Netflix, Spotify, DiDi, Uber, Airbnb, Indriver und anderen umfassen.
Die Verordnung zielt darauf ab, ein Verfahren für die Registrierung, Verwaltung, Abrechnung und Zahlung der ITBIS einzuführen, das für Dienstleistungserbringer ohne Sitz oder Wohnsitz in der Dominikanischen Republik gilt, die vom Ausland aus Dienstleistungen erbringen, die im nationalen Hoheitsgebiet genutzt, verbraucht oder erfasst werden, so der Entwurf.
Die Rechtsberatungsstelle der Exekutive und die DGII haben von heute an bis zum 21. März ein Diskussionsforum zu dem Entwurf eröffnet, in dem interessierte Kreise vor seiner Verabschiedung Kommentare, Anmerkungen und Vorschläge machen können.
Verfahren
Dem Gesetzentwurf zufolge müssen sich ausländische Anbieter digitaler Dienstleistungen in das Nationale Steuerzahlerregister (RNC) der DGII eintragen und das „Besondere Verfahrensformular für die Registrierung, Verwaltung, Abrechnung und Zahlung von ITBIS für digitale Dienstleistungen“ ausfüllen.
Zu den Registrierungsanforderungen gehört eine im Herkunftsland ausgestellte, ordnungsgemäß apostillierte und legalisierte Bescheinigung über die Existenz des ausländischen Lieferanten.
Die GD II prüft die von den Steuerpflichtigen angegebenen Anforderungen und antwortet innerhalb von fünf Arbeitstagen. Anschließend veröffentlicht sie auf ihrer Website die Liste der ausländischen Steuerzahler, die ihren steuerlichen Verpflichtungen im Land nachkommen.
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