SCJ entscheidet, dass der Staat nicht verpflichtet ist, die internationalen Rechnungslegungsstandards einzuhalten

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Der Oberste Gerichtshof (SCJ) hat entschieden, dass der dominikanische Staat nicht verpflichtet ist, die International Financial Reporting Standards (IFRS) einzuhalten, da es sich um von einer privaten Institution entwickelte Standards handelt, die nicht im Steuergesetzbuch enthalten sind.

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Mit der Entscheidung SCJ-SR-22-00010 vom 21. April 2022 haben die Kammern des Obersten Gerichtshofs das Kriterium der Dritten Kammer dieses Gerichts in Bezug auf die Anwendung des internationalen Rechnungslegungsstandards IAS 12 als Quelle des Steuerrechts aufgegeben, da es sich nicht um einen festen und ständigen Präzedenzfall handelt, sondern um eine isolierte und nicht wiederholte Entscheidung.

In der Entscheidung wird erläutert, dass die internationalen Rechnungslegungsgrundsätze (IAS) eine Reihe von Bestimmungen enthalten, die regeln, welche Informationen in den Jahresabschlüssen privater Unternehmen darzustellen sind und wie diese Informationen zu Analysezwecken erfasst werden sollten.

Er erklärt auch, dass diese Standards vom International Accounting Standards Board herausgegeben werden und dass die IAS ihren Namen in International Financial Reporting Standard (IFRS) geändert haben.

„Diese Kammern stellen fest, dass das Steuergesetzbuch (Gesetz Nr. 11-92) diese Normen nicht erwähnt, d.h. ihre Anwendung wurde in unserer Gesetzgebung durch das Steuergesetzbuch nicht anerkannt, so dass das übermittelnde Gericht den Fehler der fehlenden Begründung für die Anwendung dieser Normen begangen hat, ein Fehler, der die Auslegung der Dritten Kammer dieses Kassationsgerichtshofs nach sich zog, an die sie nicht gebunden war“, erklärt das Urteil.

In diesem Zusammenhang bestätigen die versammelten Kammern das Urteil Nr. 208-2019-SSEN-00277 der Ersten Kammer der Zivil- und Handelskammer des Gerichts erster Instanz des Gerichtsbezirks La Vega in ihrer Eigenschaft als überweisendes Gericht und verweisen die Sache an die Zweite Kammer der Zivil- und Handelskammer des Gerichts erster Instanz des Gerichtsbezirks La Vega in dem Verfahren zwischen Corporación Minera Dominicana, S.A.S (CORMIDOM) und der Gemeinde Maimón.

Der Beschluss wurde von den Richtern Luis Henry Molina Peña (Präsident), Pilar Jiménez Ortiz, Francisco Jerez Mena, Manuel A. Read Ortiz, Fran Soto Sánchez, Nancy Salcedo Fernández, Justiniano Montero Montero, Anselmo A. Bello Ferreras, Rafael Vásquez Goico, Vanessa Acosta Peralta, Napoleón R. Estévez Lavandier, Moisés Ferrer Landrón und Francisco Ortega Polanco.

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