jetzt geht sie zurück an das Abgeordnetenhaus

Senat genehmigt Arbeitsreform ohne Änderung der Abfindung

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Der Senat der Dominikanischen Republik hat am Donnerstag in zwei Lesungen die Initiative verabschiedet, die das Arbeitsgesetzbuch des Landes (Gesetz 16-92) „transformiert“, wobei während des gesamten Beratungsprozesses das Versprechen galt, die Arbeitsabfindung unangetastet zu lassen.

Der von der oberen Kammer seit Oktober des vergangenen Jahres geprüfte Gesetzesentwurf muss nun noch zweimal im Abgeordnetenhaus abgestimmt werden, bevor er an die Präsidentschaft weitergeleitet wird. Diese wird letztlich entscheiden, ob die dominikanische Gesellschaft einen neuen arbeitsrechtlichen Rahmen erhält.

Die nationalen Unternehmerverbände hatten verschiedene Vorschläge eingebracht, um die Arbeitnehmerleistungen sowie weitere Punkte des bestehenden Gesetzeswerks zu ändern. Diese Anregungen wurden jedoch von den Senatoren nicht übernommen.

Mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens im Senat ist zudem die Änderung von Artikel 228 endgültig gestrichen worden, in dem die Sonderkommission ursprünglich eine Pflicht zur Zahlung eines Trinkgeldes von 10 Prozent unabhängig von der Zahlungsplattform festschreiben wollte.

Weitere Änderungen

Zu den meistdiskutierten Neuerungen gehört die Änderung von Artikel 163, Absatz I, die vorsieht, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer künftig den Ruhetag gemeinsam festlegen können – dieser ist somit nicht mehr ausschließlich auf Sonntage beschränkt.

Ebenso werden Telearbeit und Hausarbeit ausdrücklich gesetzlich geregelt. Zudem wird der Vaterschaftsurlaub von bisher zwei auf vier Tage verlängert.

Beschäftigte, die Tätigkeiten im Bereich Sicherheit, Maschinen- oder Fahrzeugbetrieb, öffentlichem Transport oder in Kontakt mit Kindern, Kranken oder anderen schutzbedürftigen Gruppen ausüben, sind künftig verpflichtet, sich Drogentests zu unterziehen.

Wie der Vorsitzende der zuständigen Kommission, Senator Rafael Duluc, erläuterte, werden auch andere bezahlte Urlaubszeiten ausgeweitet – etwa bei Heirat, Tod von Angehörigen, Vaterschaft (volle Bezahlung) und Mutterschaft, die künftig mindestens 14 Wochen betragen soll.

Zudem wird der Schutz schwangerer Frauen vor Entlassung während der Schwangerschaft, der Mutterschaft und in den drei Monaten danach ausdrücklich festgeschrieben. Ebenso werden neue Regelungen für verlängerte Arbeitszeiten, flexible Arbeitszeiten und atypische Verträge eingeführt, wobei das Einvernehmen zwischen den Parteien und die Mitteilung an das Arbeitsministerium Priorität haben.