Der Senat der Dominikanischen Republik hat am Montag einstimmig in zweiter Lesung das Projekt zur Änderung des Strafgesetzbuchs verabschiedet. Es sieht eine Verschärfung der Strafen für verschiedene Straftaten vor – die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ist nicht enthalten.
Das Gesetzesvorhaben geht nun an die Abgeordnetenkammer, die nur wenig Zeit für dessen Behandlung hat, falls die laufende Legislaturperiode, die Ende des Monats endet, nicht verlängert wird.
Das dominikanische Strafgesetzbuch stammt aus dem späten 19. Jahrhundert und basiert auf dem napoleonischen Code. In der aktuellen Reform werden Strafen für mehr als 70 neue Straftatbestände aufgenommen.
Feminizid
Artikel 97 definiert Feminizid als die Tötung einer Frau – unabhängig von Alter, Beziehung zur Täterperson oder Tatort – und sieht dafür eine Strafe von 30 bis 40 Jahren Freiheitsentzug vor.
Auftragsmord
Artikel 102 legt fest, dass jede Person, die einen Auftragsmord plant, beauftragt, anordnet oder direkt bzw. indirekt ausführt – gegen Bezahlung oder das Versprechen einer Bezahlung –, als des Auftragsmords schuldig gilt und mit 30 bis 40 Jahren Freiheitsentzug bestraft wird.
Sexuelle Ausbeutung Minderjähriger
Artikel 191 verschärft die Strafen für sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen sowie für deren Einsatz in sexuellen Handlungen gegen Bezahlung. Diese Taten werden mit 10 bis 20 Jahren Freiheitsstrafe geahndet.
Bullying und weitere Straftatbestände
Das Gesetz beinhaltet auch Strafen für Mobbing („bullying“), Folter, Grausamkeit, Cyberkriminalität, den Einsatz gefährlicher Substanzen wie dem „Säure des Teufels“, nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen, Erpressung, Bestechung und weitere Delikte, die im neuen Strafgesetzbuch aufgeführt sind.
Die Debatte um die Reform des Strafgesetzbuchs zieht sich bereits seit rund 20 Jahren durch den Nationalkongress. Bisherige Versuche zur Verabschiedung scheiterten immer wieder; zweimal wurde das Vorhaben vom Präsidenten sogar mit einem Veto blockiert.
