Mehrere Monate nachdem der Gesetzesvorschlag im Senat der Republik eingegangen war, hat die obere Kammer in erster Lesung die Reform des Arbeitsgesetzbuchs verabschiedet, mit der der gesetzliche Rahmen an die heutige Situation des Landes „aktualisiert“ werden soll.
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Das Vorhaben zielt darauf ab, verschiedene Grundsätze und Artikel zu modernisieren, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern und grundlegende Rechte der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Dazu zählen das Verbot von Diskriminierung, die Förderung der Konfliktbeilegung im Arbeitsrecht sowie die Stärkung der Arbeitsbedingungen, etwa bei Überstunden, der Aussetzung von Arbeitsverträgen und Arbeitsurlauben. Der Entwurf wurde mit 23 von 24 Stimmen der anwesenden Senatoren angenommen.
„Dieses Gesetzbuch enthält viele neue Elemente, darunter den Schutz vor Mobbing am Arbeitsplatz, Rechte für Hausangestellte, die bisher nicht geregelt waren, und die Regelung der Telearbeit. Es erweitert außerdem die Grundsätze der Arbeitnehmerrechte, wie das Diskriminierungsverbot, reduziert missbräuchliche Pfändungen und verlängert die Fristen für Berufungen gegen Urteile. Auf diese Weise passt es das Gesetzbuch an die universellen Prinzipien der Arbeitnehmerrechte an“, erklärte Senator Rafael Duluc, der Vorsitzende der Senatskommission, die den Gesetzesvorschlag geprüft hat.
Wichtigste Änderungen
Zu den wichtigsten Neuerungen gehört die Regelung der Telearbeit, die bislang im geltenden Recht nicht ausdrücklich vorgesehen war und für die es zwar mehrere Anläufe im Kongress gab, die aber nie verwirklicht wurden.
Darüber hinaus erweitert der neue Entwurf die Rechte von Hausangestellten, wie der Vorsitzende der Sonderkommission, Senator Rafael Barón Duluc, am Donnerstag erklärte.
Neben den von Duluc genannten Punkten sieht die Reform auch eine Verlängerung des Vaterschaftsurlaubs vor, der von zwei auf vier Tage ausgeweitet werden soll, damit Väter ihre Partnerinnen nach der Geburt besser unterstützen können.
Außerdem wird in dem Entwurf die Figur des „Schlichterrichters“ abgeschafft, unter anderem.
Schrittweise Einführung
Das Gesetzesvorhaben sieht vor, dass mehrere dieser Bestimmungen schrittweise umgesetzt werden, und zwar innerhalb von drei Monaten bis einem Jahr nach einer eventuellen Verkündung.
Wie es weitergeht
Der Entwurf muss nun noch in einer zweiten Lesung von den Senatoren gebilligt werden, was in der Sitzung am kommenden Donnerstag geschehen soll, bevor er anschließend an die Abgeordnetenkammer weitergeleitet wird.
Duluc zeigte sich zuversichtlich, dass das Gesetzesvorhaben auch von den Abgeordneten der unteren Kammer des Nationalkongresses angenommen wird.