Junge Unternehmer warnen

Strafgesetzbuch entspricht nicht den Anforderungen und Herausforderungen des 21. Jahrhunderts

Lesedauer: 3 Min.

Die Nationale Vereinigung junger Unternehmer (ANJE) begrüßt die jüngst erfolgte Verkündung des neuen Strafgesetzbuches und betont, dass diese Reform einen wichtigen Schritt im Modernisierungsprozess des zentralen Gesetzes zur Bekämpfung der Kriminalität darstellt. In seiner aktuellen Form entspreche es jedoch nicht den Anforderungen und Herausforderungen des 21. Jahrhunderts.

Das neue Strafgesetzbuch der Dominikanischen Republik, eingeführt durch das Gesetz 74-25, ersetzt einen seit 1884 geltenden Rechtsrahmen.

„Wir schätzen und erkennen die Bemühungen der Gesetzgeber an, dem Land einen Rechtsrahmen zu geben, der mehr als 70 neue Straftatbestände umfasst, wie etwa Feminizid, organisierte Kriminalität, Korruption, geschlechtsspezifische Gewalt, Cyberkriminalität, Auftragsmord, wirtschaftliche Gewalt und die Verbreitung von Deepfakes zu Erpressungszwecken, unter anderem. Diese neuen Delikte spiegeln die modernen Sorgen der dominikanischen Gesellschaft wider“, erklärte die ANJE.

Zugleich weist die Organisation darauf hin, dass Vertreter der Exekutive und des Nationalkongresses Unstimmigkeiten im neu verabschiedeten Strafgesetzbuch festgestellt haben. Diese müssten transparent gegenüber der Öffentlichkeit dargelegt werden, um rechtzeitig Anpassungen und notwendige Änderungen vorzunehmen.

Als wesentlich betrachten die jungen Unternehmer auch die Einbeziehung verschiedener Sektoren in den Dialog über mögliche Ausführungsbestimmungen sowie die technische Überarbeitung problematischer Stellen während der Übergangsfrist („vacatio legis“), bevor das Gesetz im August 2026 in Kraft tritt.

Besondere Aufmerksamkeit erfordert nach Ansicht der ANJE die Regelung zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit juristischer Personen, insbesondere die Bestimmungen in Artikel 8 und den nachfolgenden Artikeln des neuen Strafgesetzbuches. Diese seien sowohl im Hinblick auf ihre Verfassungsmäßigkeit als auch ihre Angemessenheit zu prüfen.

Die Vorschriften sehen vor, dass Unternehmen auch dann strafrechtlich belangt werden können, wenn Delikte durch „untergeordnete“ Mitarbeiter oder Auftragnehmer begangen werden – unabhängig davon, ob diese eine gesetzliche Vertretungsbefugnis haben. Damit werden Unternehmen verpflichtet, Teil von Strafverfahren zu sein, die durch das Handeln einzelner Angestellter ausgelöst wurden.

Darüber hinaus verlangt die neue Regelung von allen Unternehmen die Einführung von Compliance- und Präventionsprogrammen. Dies bedeute höhere Kosten und regulatorische Lasten, die vor allem kleine und mittlere Unternehmen (MIPYMEs) belasten und deren formale Registrierung eher hemmen. Dabei befreie die bloße Existenz solcher Programme die Firmen nicht von der strafrechtlichen Verantwortung.

Die ANJE hebt hervor, dass diese Änderungen eine erhebliche wirtschaftliche und operative Auswirkung hätten und nicht nur auf die durch das Gesetz 155-17 gegen Geldwäsche verpflichteten Akteure anwendbar seien, sondern offenbar allgemein gelten sollen.

Mit Sorge betrachtet die Vereinigung zudem, dass im verabschiedeten Text Regelungen und Lücken bestehen, die Rückschritte bei den Grundrechten von Frauen, Jugendlichen und Mädchen bedeuten. In einem Land, in dem nach wie vor hohe Raten geschlechtsspezifischer Gewalt und struktureller Ausgrenzung bestehen, seien das Fehlen klarer Bestimmungen etwa zur Definition des Feminizids sowie der Ausschluss der Abtreibung unter bestimmten Umständen als Straftatbestand ein Rückschritt in Bezug auf Frauenrechte und -garantien.

ANJE bekräftigt ihren Respekt vor der legislativen Freiheit und erkennt die historische Bedeutung und die institutionelle Anstrengung an, die die Verabschiedung und Verkündung des neuen Strafgesetzbuches mit sich gebracht haben.

Gleichzeitig unterstreicht die Vereinigung ihr Bekenntnis zu einem starken Rechtsstaat, in dem institutionelle Stärkung, die Garantie und Achtung der Menschenrechte Hand in Hand gehen mit unternehmerischer Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltigem Wachstum. Ziel müsse ein lebenswertes Zukunftsmodell sein, das materielle, wirtschaftliche und soziale Bedingungen schafft, welche die MIPYMEs – insbesondere von Frauen geführte – schützt und fördert.