Das Tourismusministerium kündigte die Verfahren an, die vom 1. bis zum 10. Januar die Benutzung der öffentlichen Strände, die Bewegung und die Abreise der Gäste zu den Häfen und Flughäfen (einschließlich der Dokumente, die den Behörden, die die Ausgangssperre kontrollieren, vorgelegt werden müssen), das Verbot von Aktivitäten und Veranstaltungen in den Hotels zwischen dem 1. und 10. Januar und die Begrenzung auf fünf Uhr nachmittags, damit die Touristen zu den Flughäfen abreisen können, regeln werden, wobei für die Branche die Mandate des Präsidialerlasses 740-20 angepasst werden.

Tourismus kündigt neue Anti-Covid-Maßnahmen in Hotels, bei Gästen und an Stränden an
Dieser Inhalt ist nur für Mitglieder
Anmelden
Foto(s):Adompretur
Specials
Hurrikans
Leben & Arbeiten
Land & Leute