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Die Zweite Kammer des Oberverwaltungsgerichts (TSA) hob das Urteil auf, das den dominikanischen Staat zur Zahlung eines angemessenen Entschädigungsbetrags an zahlreiche Privatpersonen für angeblich enteignete Grundstücke innerhalb des Nationalparks Cotubanamá in San Rafael del Yuma verpflichtete.
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Foto(s):listindiario.com
Quelle:listindiario.com


