entscheidenden Einfluss auf die Lebensqualität der Menschen

Verfassungsgericht bekräftigt: Flüssiggas (GLP), Wasser und Strom sind grundlegende, essentielle Dienste

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Das Verfassungsgericht (TC) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass neben Wasser und Strom auch Flüssiggas (GLP) als grundlegende und essentielle Versorgung für Wohnräume gilt.

Im Urteil TC/0512/25, das einen spezifischen Rechtsstreit betraf, erinnerte das Gericht daran, dass bereits in der Entscheidung TC/0372/16 Stromversorgung und Zugang zu Trinkwasser als essentielle Basisdienste eingestuft wurden, da sie einen entscheidenden Einfluss auf die Lebensqualität der Menschen haben.

Das TC hob hervor, dass es in seiner verfassungsrechtlichen Rechtsprechung wiederholt verschiedene häusliche Versorgungen als unverzichtbar für Wohnungen anerkannt habe.

„In Übereinstimmung damit hat dieses Kollegium in der jüngeren Entscheidung TC/0813/24 festgestellt, dass der Flüssiggasservice (GLP) eine grundlegende und essentielle Leistung für Wohnungen darstellt. Dies, nachdem festgestellt wurde, dass die Einschränkung des Zugangs eines Wohnungseigentümers, Gaszylinder im zugehörigen Bereich seiner Wohnung zu installieren, den kontinuierlichen und ausreichenden Zugang zu dieser grundlegenden Versorgung beeinträchtigt“, so das Gericht.

Die Überlegungen des TC sind Teil des Urteils TC/0512/25 über einen Antrag auf verfassungsgerichtliche Überprüfung. Darin hatte die Verwaltung eines Wohnkomplexes im Nationaldistrikt gefordert, dass das Gericht klarstelle, ob GLP ein öffentlicher, privater oder lebensnotwendiger Dienst sei.

In seiner Entscheidung betonte das TC außerdem, „dass grundlegende, essentielle Versorgungen für Wohnungen (wie Wasser, Strom und GLP) durch den Amparo-Richter geschützt werden müssen, wenn ihre Unterbrechung willkürlich und rechtswidrig erfolgt. Diese Dienste sind eng mit der Menschenwürde, dem Recht auf Gesundheit, der Ernährungssicherheit und im Wesentlichen mit dem Recht auf menschenwürdiges Wohnen verbunden.“