Vorlage eines Impfausweises ist eine der Voraussetzungen für den Präsenzunterricht

1 Min. Lesezeit

Heute kündigten die Behörden die Wiederaufnahme des Unterrichts für Dienstag, den 11. Januar, an.

[tds_partial_locker tds_locker_id=“16708″]

Heute kündigten die Behörden die Wiederaufnahme des Unterrichts für Dienstag, den 11. Januar, an.

In einer Erklärung heißt es, dass der Unterricht für alle Stufen und Modalitäten des voruniversitären Bildungssystems kontrolliert, flexibel und freiwillig sein wird.

Die Freiwilligkeit des Präsenzunterrichts wird unter den folgenden Bedingungen gewährt:

Freiwilliger Schulbesuch bedeutet, dass die Familien, die ihre Söhne und Töchter aus irgendeinem Grund nicht in die Schule schicken wollen, in ihrer Entscheidung respektiert werden und die Möglichkeit erhalten, sich in der jeweiligen Schule entsprechend beraten zu lassen.

Schüler über 12 Jahre und alle, die ihre Schule betreten, müssen einen Impfausweis oder andernfalls einen aktuellen PCR-Test vorlegen.

Die Bildungseinrichtungen müssen die strikte Anwendung des Biosicherheitsprotokolls gewährleisten, das in den Bildungseinrichtungen gilt.

Das Bildungsministerium wird Biosicherheitsmaterial zur Verfügung stellen, z. B. Masken, Handgel, Reinigungsmittel für Badezimmer, Böden, Wände und Möbel, um die Hygiene in den Bildungszentren zu gewährleisten.

Die Bildungseinrichtungen werden in der Lage sein, die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit der Studenten und Mitarbeiter entsprechend dem Verhalten der Pandemie zu schützen.

Teilen Sie diesen Artikel