Die Akademie der Wissenschaften der Dominikanischen Republik äußerte am Dienstag ihre „tiefe Besorgnis“ über den Vorschlag des Senators der Provinz Peravia, Julio Fulcar, die Grenzen des Naturdenkmals Dunas de Las Calderas in Baní zu verkleinern, um Besetzungen innerhalb des Schutzgebiets zu regularisieren.
In einer Mitteilung stellte die Institution klar, dass das Naturdenkmal Dunas de Las Calderas 1996 geschaffen wurde und durch die Verfassung der Republik (Artikel 15), das Gesetz 202-04 über Schutzgebiete (Artikel 5) sowie das Gesetz 64-00 über Umwelt und natürliche Ressourcen geschützt ist. Eine Verringerung seiner Grenzen würde einen Verstoß gegen diese Bestimmungen darstellen.
Für das Gebiet liegt ein Managementplan vor, der 2024 von Mitgliedern der Akademie der Wissenschaften in Zusammenarbeit mit Fachleuten des Umweltministeriums ausgearbeitet wurde.
Die Akademie wies darauf hin, dass die Verfassung eine Verringerung der Grenzen von Schutzgebieten verbietet, es sei denn, zwei Drittel der Mitglieder des Nationalkongresses stimmen zu – ein Mechanismus, der ausdrücklich den Bestand des Nationalen Systems der Schutzgebiete sichern soll.
Sowohl die Verfassung als auch das Gesetz 202-04 erkennen an, dass Schutzgebiete unveräußerlich, unpfändbar, unverjährbar und nicht auf Privatpersonen übertragbar sind.
Die Institution betonte, dass die illegalen Besetzungen nach der Erklärung des Gebiets zum Schutzgebiet erfolgten, nicht davor. Folglich entspreche der Vorschlag einer Legalisierung eines Gesetzesverstoßes, was einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen würde.
Sollten Besetzungen vor der Erklärung bestanden haben – was jedoch nicht den Tatsachen entspreche –, wäre der legale Weg die Vorlage von Eigentumstiteln, damit der Staat gegebenenfalls Mechanismen wie Entschädigungen oder Landtausch prüft.
In diesem Sinne bekräftigte die Akademie der Wissenschaften ihren Aufruf, den geltenden Rechtsrahmen zu respektieren und die Integrität des Naturdenkmals Dunas de Las Calderas als „unersetzliches Erbe der Dominikanischen Republik“ zu gewährleisten.
