Ausgangssperre bis zum 22. Dezember verlängert und gleiche Zeiten

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Präsident Luis Abinader verfügte unter anderem die Fortsetzung der Ausgangssperre bis zum 22. Dezember und den obligatorischen Gebrauch der Maske im Rahmen der von covid-19 geforderten Restriktionsmaßnahmen.

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„Sie wird um 20 Tage verlängert, vom 2. bis 22. Dezember dieses Jahres wird die Ausgangssperre auf dem Staatsgebiet durch das Dekret Nr. 504-20, geändert durch das Dekret Nr. 554-20, festgelegt, dessen Zeitplan wie folgt beibehalten wird: a) Montag bis Freitag von 21.00 bis 5.00 Uhr b) Samstags und Sonntags von 19.00 bis 5.00 Uhr“, heißt es in dem Dekret.

Ausnahmen von dieser Regel sind Personen, die sich der Gesundheitsversorgung widmen, sowie Personen, die von einem medizinischen Notfall betroffen sind und sich in ein Gesundheitszentrum oder eine Apotheke begeben müssen.

Sie ermöglicht auch die Freizügigkeit von Personen, die ordnungsgemäß identifizierte private Sicherheitsdienste leisten, von Presse- und Medienmitgliedern sowie von Mitarbeitern von Unternehmen und Institutionen, die Energie-, Wasser- und Telekommunikationsdienste sowie die Sammlung fester Abfälle erbringen, und zwar ordnungsgemäß identifiziert und während der Ausübung ihrer Arbeitsaufgaben.

Auch Personen, die in der städtischen und überörtlichen Verteilung von Gütern, Betriebsmitteln und Treibstoff tätig sind, sowie Personen, die in der Industrie und im Handel mit Lebensmitteln, medizinischen und pharmazeutischen Produkten tätig sind, die sich auf dem Weg zu oder von ihrem Arbeitsplatz befinden, sofern sie einen Ausweis eines autorisierten Unternehmens mit sich führen.

Darüber hinaus ist die Beförderung von internationalen Passagieren und Fahrern, die sie befördern, sowie von ordnungsgemäß ausgewiesenen Mitarbeitern des See- und Luftfahrtsektors im Transit von oder nach Häfen und Flughäfen erlaubt.

Ausgenommen sind Mitarbeiter von Unternehmen, die Bestattungsdienste anbieten, sowie Angestellte oder Auftragnehmer im Hotel-, Bergbau- und Freihandbereich, die alle ausschließlich im Rahmen ihrer Arbeit tätig sind.

Schließlich die Restaurantbeschäftigten, die gekochte Speisen nach Hause liefern, die bis 23.00 Uhr im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zirkulieren dürfen.

Der Text ratifiziert und erhält die obligatorische Verwendung von Masken an öffentlichen und privaten Orten für den öffentlichen Gebrauch als wesentliche Maßnahme zur Eindämmung der Verbreitung von Covid-19 aufrecht, deren Nichteinhaltung gemäß den Bestimmungen des Gesetzes bestraft wird.

Letzte Woche stimmte der Nationalkongress einer neuen, von der Exekutive beantragten Verlängerung des Ausnahmezustands um 45 Tage zu, um den Kampf gegen die Pandemie fortzusetzen, die ebenfalls am 2. Dezember in Kraft tritt.

Der Ausnahmezustand erlaubt es der Regierung, die Transit-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit proportional und vorübergehend einzuschränken, wie dies in Artikel 266 der Verfassung und Artikel 11 des Gesetzes über die Regelung des Ausnahmezustands vorgesehen ist.

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