Die Walbeobachtungssaison beginnt wie üblich am 15. Januar und endet am 31. März. Man schätzt, dass jedes Jahr zwischen 1.500 und 2.000 Buckelwale in die dominikanischen Gewässer wandern, genauer gesagt in das Schutzgebiet für Meeressäugetiere, das die Ufer von La Plata und La Navidad, im Norden, als Bucht von Samaná umfasst.
Zusätzlich:
Die Beobachtungszeiten sind von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr (variiert je nach Präsidialerlass)
Alle Schiffe, die in den Beobachtungsgebieten operieren, müssen den Kommunikationsfunk mit sich führen.
Die Genehmigung für die einzelnen Boote ist für drei (3) Stunden im Schutzgebiet gültig.
Es werden nur drei (3) Boote zur Beobachtung zugelassen, unabhängig von ihrer Länge, auf einer first-come, first-served Basis.
Wartende Schiffe müssen einen Abstand von 250 m hinter den zu beobachtenden Schiffen einhalten. Sie müssen in Gruppen von drei (3) warten.
Wenn sie in einer Entfernung von 250 Metern zum Wal oder zur Walgruppe ankommen, sollten sie die Geschwindigkeit reduzieren, bis sie den Beobachtungsabstand erreicht haben. Bei Erreichen der Sichtweite sollten die Boote ihre Motoren in den Leerlauf schalten.
Aus Sicherheitsgründen ist es verboten, die Motoren der Boote abzuschalten.
Der Abstand zwischen den Booten und den Walen muss 270 Fuß (80 Meter) betragen, wenn es sich um das Muttertier und das Kalb handelt. Für die anderen Wale 165 Fuß (50 Meter).
Die Geschwindigkeit der Boote, die Wale beobachten, soll gemäß den maritimen Bedingungen moderat sein.
Ein Boot darf nicht länger als 30 Minuten bei einer Gruppe von Walen im Beobachtungsgebiet bleiben und 20 Minuten bei Mutter und Kalb. Wenn es nur wenige Wale gibt, am Anfang oder Ende der Saison, wird diese Zeit auf 15 Minuten reduziert.
Kein Boot wird seinen Passagieren erlauben, mit Walen ins Wasser zu gehen. Es ist strengstens verboten, mit Walen zu schwimmen und/oder zu tauchen.
Boote mit einer Länge von weniger als 30 Fuß müssen ihre Passagiere zum Tragen von Schwimmwesten zwingen.
Das Beobachten von Walen ist von Hubschraubern, Flugzeugen oder Leichtflugzeugen aus nicht erlaubt. Flugzeuge dürfen nicht tiefer als 1000 Meter fliegen und müssen einen maximalen horizontalen Abstand von 1000 Metern zum Wal einhalten. Flugzeuge dürfen nicht direkt über die Wale und/oder Delfine fliegen
Der Einsatz von Drohnen ist nur nach vorheriger Genehmigung durch das Ministerium erlaubt.
Die Verwendung eines Mundschutzes ist obligatorisch.
