Die Straßen der Stadt sind zu privatisierten Geschäftsflächen geworden, auf denen sogenannte „parqueadores“ – inoffizielle Parkplatzwächter – ohne jegliche Genehmigung, gesetzliche Grundlage oder Kontrolle durch die Behörden eine Art „Parkgebühr“ von verzweifelt parkplatzsuchenden Autofahrern verlangen.
Diese Personen tauchen überall dort auf, wo viele Menschen unterwegs sind: in der Nähe öffentlicher und privater Einrichtungen wie Kliniken, Krankenhäusern oder Behörden.
Ein besonders auffälliges Beispiel ist das Regierungsviertel „Centro de los Héroes“, rund um das Gebäude „El Huacal“, die Staatsanwaltschaften, Diskotheken, Kirchen, Parks, Hauptstraßen wie der George Washington Avenue, beim Quisqueya-Stadion oder bei großen Kultur- und Politikveranstaltungen.
Dieses „Geschäft“ läuft auch an Wochenenden, wenn Familienparks, Einkaufszentren oder Kirchen gut besucht sind.
Einige der selbsternannten Parkplatzwächter geben sich mit dem zufrieden, was man ihnen gibt – andere hingegen fordern gezielt Geld für eine Dienstleistung, die nie gewünscht oder angefordert wurde.
Manche stellen sogar gefälschte „Tickets“ aus, insbesondere bei Veranstaltungen, auf denen Summen von 100, 200 oder sogar 300 Pesos als „Parkgebühr“ angegeben sind.
Sie reservieren Parkplätze mit Gegenständen und sprechen mögliche „Kunden“ gezielt an. Häufige Sprüche sind dann: „Tamo aquí jefe“, „Comando, váyase tranquilo, que disfrute“ oder schlicht „líder“, begleitet von einem aufgesetzten Lächeln. Andere legen still ein Stück Karton auf die Windschutzscheibe und stehen beim Eintreffen des Fahrers bereit – in Erwartung des Trinkgelds.
Wer sich weigert, zu zahlen, riskiert, sein Auto verkratzt, mit beschädigten Rückspiegeln oder plattgestochenen Reifen vorzufinden.
Ein Opfer berichtet
Anny Portorreal war eines dieser Opfer. An einem Sonntag fuhr sie mit ihren beiden Kindern und ihrer Mutter zum Malecón. Sie parkte am rechten Fahrbahnrand in der Nähe eines bekannten Hotels. Als sie losfahren wollte, hatte sie kein Kleingeld für den „Wächter“ zur Hand. Der Mann beschimpfte sie mit obszönen Ausdrücken – ohne Rücksicht auf die anwesenden Kinder. Sie vermutet, dass er so reagierte, weil sie eine Frau ist.
„El Grande“ – ein bekanntes Gesicht
„El Grande“ arbeitet seit über 20 Jahren als „parqueador“ in der Nähe einer bekannten Klinik. Er hat mit diesem Job seine drei Kinder großgezogen – Patienten, Ärzte und Angestellte kennen ihn bereits.
Er verlangt kein Geld, sondern überlässt es der Großzügigkeit der Autofahrer. An manchen Tagen nimmt er kaum etwas mit nach Hause, an anderen kann er bis zu 3.000 Pesos verdienen.
Oft reinigt er freiwillig die Windschutzscheiben, wofür er dann 150, 200 oder sogar 300 Pesos erhält. „Ich verlange nichts und halte keine Parkplätze frei – die Leute geben, was sie wollen“, sagt er lächelnd.
Auf die Frage nach seinem größten „Trinkgeld“ antwortete er: „Einmal kam eine Dame zur Klinik, die nicht wie eine Einheimische wirkte. Ich habe ihr den Wagen abgespritzt und sie gab mir 50 Dollar – das war das meiste, was ich je bekommen habe.“
Antwort der Behörden
Diario Libre wandte sich an das nationale Institut für Transit und Landverkehr (INTRANT). Dieses stellte klar: „Dieses Thema fällt nicht direkt in unsere Zuständigkeit. Wir können jedoch die zuständigen Behörden wie Stadtrat und Stadtverwaltung zur Überprüfung und Handlung auffordern.“
Man erinnerte daran, dass allein die Gemeinden befugt seien, kommunale Gebühren zu erheben – und zwar auf Grundlage gültiger Verordnungen und rechtlicher Prüfung.
Die Stadtverwaltung
Die Stadtverwaltung des Nationaldistrikts verwies auf die Zuständigkeit der Verkehrssicherheitsbehörde DIGESETT gemäß dem Gesetz 63-17 über Mobilität, Landverkehr und Verkehrssicherheit, insbesondere den Artikeln 6, 7 und 9, die DIGESETT mit der Überwachung des Verkehrs, der Parkregelungen und der Sicherheit im öffentlichen Raum beauftragen.
Zu den sogenannten „informellen Parkplatzwächtern“ heißt es: „Ihre Tätigkeit stellt eine unrechtmäßige Aneignung öffentlicher Aufgaben dar, da sie Gebühren für Parkplätze ohne jegliche rechtliche Grundlage erheben. Auch wenn dies im Strafgesetzbuch nicht explizit als Straftat definiert ist, kann es auf verwaltungsrechtlichem oder ordnungsrechtlichem Weg geahndet werden – bei Einschüchterung, Erpressung oder Sachbeschädigung sogar strafrechtlich.“
Die Stadtverwaltung arbeite mit DIGESETT, der Nationalpolizei und der Staatsanwaltschaft zusammen, um gegen dieses Phänomen vorzugehen, Personen zu entfernen, die öffentliche Flächen besetzen, und die Bürger vor Missbrauch oder Erpressung zu schützen.
