ein Blick auf die wichtigsten Punkte

Das neue Mietgesetz in der Dominikanischen Republik

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Nach einem Hin und Her zwischen Senat und Abgeordnetenkammer erhält die Dominikanische Republik ein neues Mietgesetz, sobald es vom Staatsoberhaupt verkündet wird. Sofern es nicht zurückgewiesen wird, ersetzt die neue Regelung das Gesetz Nr. 4314, das am 22. Oktober 1955 von Rafael Leónidas Trujillo Molina erlassen wurde.

Alfredo Pacheco, Präsident der Abgeordnetenkammer, schlug am Dienstag – dem letzten Tag der außerordentlichen Legislaturperiode, die von Präsident Luis Abinader einberufen wurde – mit dem Hammer und verwandelte den Entwurf in Gesetz. Nach der Zustimmung hat der Staatspräsident zehn Tage Zeit, es zu prüfen oder zu verkünden.

Die „Ley de Alquileres de Bienes Inmuebles y Desahucios“ (Gesetz über Immobilienmieten und Räumungen) soll nicht nur den rechtlichen Rahmen modernisieren, sondern auch Investoren rechtliche Sicherheit für die Entwicklung von Immobilienprojekten im Land bieten.

Die wichtigsten Punkte der neuen Regelung:

  • Artikel 8: Die Mietpreis-Anpassung wird zwischen den Parteien verhandelt. Bei Wohnraum und fehlender Einigung darf die Anpassung jedoch 10 % der Miete nicht überschreiten.
  • Artikel 13: Der Eigentümer kann vom Mieter eine Kaution verlangen, die höchstens zwei Monatsmieten beträgt. (Die Abgeordneten hatten drei Monate vorgesehen, die Senatoren reduzierten es wieder auf zwei.)
  • Artikel 18: Streitigkeiten über Kautionen bei Wohnraummieten werden von den Friedensgerichten entschieden. Bei gewerblichen Objekten oder gemeinnützigen Einrichtungen ist die jeweils zuständige Gerichtsbarkeit zuständig.
  • Artikel 20: Der Vermieter ist verpflichtet, notwendige Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen. Der Mieter muss ihn über den Bedarf informieren.
  • Artikel 23: Wechselt während der Mietzeit der Eigentümer, muss der neue Besitzer den bestehenden Mietvertrag unter den vereinbarten Bedingungen respektieren. Änderungen unterliegen der Gesetzeslage.
  • Artikel 28: Das Friedensgericht mit Spezialzuständigkeit für Mieten und Räumungen am Ort des Objekts ist in erster Instanz für alle Klagen wegen Verletzungen von Mietverträgen zuständig.
  • Artikel 33: Der Richter hat 30 Kalendertage Zeit, um ein Urteil in Miet- und Räumungsangelegenheiten zu fällen, nachdem die Akte entscheidungsreif ist.
  • Artikel 49: Räumungen ohne die vorgeschriebenen Formalitäten werden gemäß Gesetz 396-19 sanktioniert, das die Anwendung öffentlicher Gewalt bei konservatorischen und vollstreckbaren Maßnahmen regelt.

Der Weg des Gesetzes

Die Verabschiedung des Mietgesetzes verlief ähnlich turbulent wie beim Strafgesetzbuch: In erster Lesung passierte der Entwurf problemlos. Doch für die zweite Lesung mussten die Abgeordneten Rücksprache mit verschiedenen Interessengruppen halten.

Nach mehreren Änderungen wurde das Gesetz in zweiter Lesung genehmigt. Im Senat jedoch kam es kurz vor Ende der ordentlichen Legislaturperiode an. Damit es nicht verfiel, verzichtete das Plenum auf eine zweite Lesung, doch Meinungsverschiedenheiten unter den Senatoren führten dazu, dass das Projekt scheiterte.

Nachdem die Exekutive eine außerordentliche Legislatur einberief, wurde der Entwurf erneut von den Abgeordneten eingebracht, verabschiedet und an den Senat geschickt. Dort wurde er mit Änderungen angenommen, was eine Rücksendung ins Abgeordnetenhaus erforderlich machte. Am Dienstag, dem letzten Tag der Sonderperiode, stimmten die Abgeordneten schließlich zu und machten das Mietgesetz endgültig rechtskräftig.