Der Außenminister Roberto Álvarez stellte klar, dass die Dominikanische Republik kein Dokument unterzeichnet hat, das den Staat gegenüber Haiti in Bezug auf den Masacre-Fluss und den Bau des Bewässerungskanals bindet.
Wie Álvarez in seinem Vortrag vor dem Senat der Republik erklärte, können nur der Präsident und der Außenminister den dominikanischen Staat ohne Vollmacht rechtlich binden. Im Falle eines bilateralen Vertrages müssen jedoch die in der Verfassung festgelegten Verfahren eingehalten werden.
„Seit der Verkündung der Verfassung von 2010 reicht es nicht mehr aus, dass internationale Verträge oder Abkommen nur vom Präsidenten oder vom Außenminister unterzeichnet werden, sondern es müssen die Verfahren der dominikanischen Verfassung eingehalten werden, damit sie in Kraft treten und Rechtskraft erlangen“, sagte er.
In diesem Zusammenhang erläuterte der Außenminister, dass diese Abkommen der präventiven Kontrolle durch das Verfassungsgericht bedürfen, dann vom Nationalkongress genehmigt und anschließend von der Exekutive in Kraft gesetzt werden müssen.
Er bekräftigte, dass der Bau des Masacre- oder Dajabón-Flusses nicht nur gegen die von beiden Ländern unterzeichneten Verträge verstoße, sondern auch gegen den Grundsatz der gerechten Nutzung der gemeinsamen Gewässer beider Territorien sowie gegen das Prinzip der Umweltvorsorge.
Auf die Frage nach seiner angeblichen Zustimmung zur Umleitung des Flusses Masacre oder Dajabón durch die Republik Haiti mittels eines Kanals sagte der Außenminister, dass beide Staaten im Jahr 2021 eine gemeinsame Erklärung abgegeben haben, in der die Einrichtung eines technischen Runden Tisches angekündigt wurde, die, wie er sagte, „keinen rechtlichen Wert hat und niemals haben wird“.
Álvarez erinnerte daran, dass die Gemeinsame Bilaterale Kommission ein beratendes, dialogisches und registrierendes Organ für den Informationsaustausch zwischen den beiden Nationen ist.
