Schritt zur Stärkung der Transparenz

Die Rechnungsprüfungsbehörde erlässt erste Vorschrift zur Registrierung neuer Miet- und Pachtverträge

Lesedauer: 2 Min.

Der Generalrechnungsprüfer der Republik, Geraldo Espinosa Pérez, erließ die Resolution Nr. IN-CGR-RES-2026-0002, die erstmals präventive Kontrollen für die Registrierung neuer Miet- und Pachtverträge festlegt, um sicherzustellen, dass die Immobilie die in den Ausschreibungsunterlagen, im technischen Datenblatt oder im Vertrag – je nach Fall – definierten Flächenmaße, Raumaufteilung, Zugänglichkeit und Installationen erfüllt.

Espinosa Pérez erklärte, dass diese Bestimmung dem Plan zur Transformation der Kernprozesse der Generalrechnungsbehörde entspricht und Teil der Einführung präventiver Kontrollen für die Ausführung und Auszahlung öffentlicher Mittel ist, insbesondere im Rahmen der Initiative zur materiellen Überwachung von Bauwerken, Gütern und Dienstleistungen.

„Sie stellt einen bedeutenden Schritt zur Stärkung der Transparenz und der verantwortungsvollen Verwendung öffentlicher Mittel dar, indem sie gewährleistet, dass der Staat nur finanzielle Verpflichtungen für Immobilien eingeht, die tatsächlich die festgelegten technischen und vertraglichen Bedingungen erfüllen“, betonte der Rechnungsprüfer.

Er führte aus, dass die vorliegende Resolution, die ab dem 1. März 2026 in Kraft tritt, festlegt, dass jedes Verfahren zur Anmietung und Verpachtung zwingend – und vor dem Registrierungsprozess des TRE-Vertrags bei dieser Rechnungsprüfungsbehörde – einen Inspektions- und technischen Bewertungsbericht der betreffenden Immobilie durch technisches Personal der Rechnungsprüfungsbehörde enthalten muss, um die im Vergabeprozess und im daraus resultierenden Vertragsabschluss festgelegten technischen Spezifikationen zu validieren sowie deren Übereinstimmung mit den einzugehenden finanziellen Verpflichtungen zu prüfen.

Der Beamte wies darauf hin, dass die Institutionen vor dem Hochladen der Vorgänge in das System TRE Contratos beim Generalrechnungsprüfer mittels eines von der obersten ausführenden Autorität unterzeichneten Schreibens die Zuweisung technischer Sachverständiger beantragen müssen, die die Vor-Ort-Inspektion durchführen, um die Eigenschaften der Immobilie zu überprüfen. Dem Antrag ist eine Kopie des zwischen den Parteien unterzeichneten Vertrags beizufügen.

Ebenso erklärte er, dass nach Ausstellung des Inspektions- und technischen Bewertungsberichts, der die Übereinstimmung zwischen den technischen Spezifikationen und der der Inspektion unterliegenden Immobilie bestätigt, die Rechnungsprüfungsbehörde diesen Bericht an die beauftragende Institution übermittelt, die ihn anschließend zusammen mit den übrigen festgelegten Anforderungen in das Registrierungsverfahren im System TRE Contratos hochlädt.

Espinosa Pérez unterstrich, dass sich die Generalrechnungsbehörde im Falle von Immobilien, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Resolution bereits angemietet sind, das Recht vorbehält, diese jederzeit zu inspizieren, wenn sie dies für erforderlich hält.

Die Bestimmung ist von allen Ministern, Generaldirektoren, Nationaldirektoren, Leitern der dezentralisierten und autonomen nichtfinanziellen Institutionen, den Organen der Sozialversicherung sowie den öffentlichen Unternehmen einzuhalten.