Die Versicherung übernimmt ab dem 23. April nur noch einen PCR-Test pro Jahr

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Gemäß dem Beschluss 00237-2021 vom 9. April hat die Oberaufsichtsbehörde für Gesundheits- und Arbeitsrisiken (Sisalril) aufgrund dessen, was vom Ministerium für öffentliche Gesundheit festgelegt wurde, über die Begrenzung des PCR-Tests auf eine Person pro Jahr festgelegt, dass die Finanzierung der besagten Diagnose über die Krankenkasse (ARS) jedes Patienten oder die staatliche Krankenversicherung (Senasa) abgewickelt wird und ab dem 23. dieses Monats in Kraft tritt.

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In diesem Sinne werden die Versicherer nur einen Test pro Jahr genehmigen „ab dem Datum des Beschlusses für Mitglieder der Familienkrankenversicherung (im beitragspflichtigen und subventionierten Regime), für Mitglieder von Übergangsplänen von Rentnern und Pensionären, für Mitglieder von freiwilligen Plänen, die von der Aufsichtsbehörde für Gesundheit und Arbeitsrisiken geregelt werden, unabhängig davon, ob der Test in einem ambulanten Dienst erforderlich ist“.

In der Zwischenzeit wird die ARS von Senasa „den besagten Test für Nicht-Mitglieder weiterhin garantieren, auch wenn die Mitglieder nicht aktiv versichert sind“.

Einige Änderungen, die von der Sisalril herausgegeben wurden, weisen darauf hin, dass der verschreibende Facharzt in seiner PCR-Indikation angeben muss, ob der Patient die folgenden Kriterien erfüllt: Symptomatisch mit negativem Antigen, asymptomatisch, mit bestätigtem Kontakt und negativem Antigen, sowie asymptomatisch mit unbestätigtem Kontakt und positivem Antigen. Für den Fall, dass die ärztliche Verordnung zum Coronavirus-Nachweis nicht die geforderten Angaben enthält, wird das Labor versuchen, dieses Dokument zu beschaffen, und dies wird kein Grund für eine Einschränkung der Leistung sein“.

Gemäß Ziffer 6 des Artikels drei des Beschlusses wird die Abdeckung des PCR-Tests nicht für die Nachverfolgung positiver Fälle, als Voraussetzung für die Wiederaufnahme der Arbeit, für Auslandsreisen oder für andere als die vom Ministerium für öffentliche Gesundheit festgelegten Bedingungen angewendet.

Die Versicherungsgesellschaft erklärt in dem Dokument, dass die Deckung des PCR-Tests einmal pro Jahr erneuert wird und dass die ARS die Deckung für neue Teilnehmer nicht verweigern sollte.

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