Die dominikanische Regierung berichtete am Freitag durch das Gesundheitskabinett über den Inhalt des Dekrets 37-21, das die neuen Regelungen für öffentliche und private Räume detailliert beschreibt.
Diese Bestimmungen treten diesen Mittwoch, 27. Januar, in Kraft und laufen bis Montag, 8. Februar 2021.
[block id=“12571″ title=“Werbung im Text“]
ARTIKEL 7. Regulierung von Freiflächen. Es ist hiermit vorgesehen, dass Personen Freiflächen im Freien, wie z. B. Parks und Promenaden, für Aktivitäten nutzen können, die keine Menschenansammlungen beinhalten, und zwar unter strikter Einhaltung der geltenden Gesundheitsprotokolle.
ARTIKEL 8: Regulierung von Orten, die dem Sport und der körperlichen Betätigung gewidmet sind. Orte, die dem Sport und der körperlichen Ertüchtigung gewidmet sind, wie z. B. Fitnessstudios, können unter strikter Einhaltung der geltenden Gesundheitsprotokolle Kunden in ihren Einrichtungen bis zu 60 % ihrer Gesamtkapazität aufnehmen.
ARTIKEL 9 Regelung der Orte des Verzehrs von Speisen und Getränken. Es ist vorgesehen, dass die Orte des Verzehrs von Speisen und Getränken können Kunden in ihren Einrichtungen bis zu 60% seiner Gesamtkapazität, in strikter Übereinstimmung mit den geltenden Gesundheitsprotokollen und nicht mehr als 6 Personen pro Tisch in Orten, die gelten empfangen.
ARTIKEL 10. Regelung der Orte für die Feier von religiösen Aktivitäten. Es ist vorgesehen, dass die Aktivitäten verschiedener Kirchen und anderer religiöser Konfessionen dreimal pro Woche abgehalten werden können, unter strikter Einhaltung der geltenden Gesundheitsprotokolle und ohne 60 % der Gesamtkapazität der Einrichtungen zu überschreiten.
ARTIKEL 11. Regulierung des Tourismussektors. Es ist vorgesehen, dass die Aktivitäten des Tourismussektors weiterhin durch sein sektorales Protokoll geregelt werden.
PARAGRAPH: Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen ist die Organisation, Förderung und Durchführung von Massenveranstaltungen, Partys oder anderen ähnlichen Aktivitäten in touristischen Einrichtungen im ganzen Land verboten.
ARTIKEL 12. Inspektion von öffentlichen und privaten Räumen für die öffentliche Nutzung. Um die Einhaltung der Bestimmungen dieses Kapitels zu gewährleisten, ist die Anwesenheit von Gesundheitsüberwachern oder Inspektoren in den oben beschriebenen öffentlichen und privaten Räumen zur öffentlichen Nutzung vorgesehen; ihre Funktionen werden vom Ministerium für öffentliche Gesundheit, dem Ministerium für Sport und Erholung, dem Ministerium für Tourismus und den Gemeinderäten koordiniert.
