Neue Steuerregeln für Plattformen

Dominikanische Republik bereitet Besteuerung von Airbnb, Netflix und digitalen Diensten vor

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Die dominikanische Steuerbehörde DGII arbeitet an einem Mechanismus, mit dem digitale Plattformen künftig in der Dominikanischen Republik Steuern zahlen sollen. Nach Angaben von DGII-Direktor Pedro Porfirio Urrutia könnte der Vorschlag innerhalb von etwa 60 Tagen diskutiert werden. Damit wäre eine Vorlage bis Mitte Juli 2026 möglich, sofern der Zeitplan der Behörde eingehalten wird.

Im Mittelpunkt steht vor allem die Erhebung des ITBIS, der dominikanischen Mehrwertsteuer von 18 Prozent, auf digitale Dienstleistungen. Betroffen wären nach Darstellung der Steuerbehörde nicht nur einzelne Anbieter, sondern grundsätzlich alle digitalen Dienstleistungen, die im Land genutzt werden.

Urrutia erklärte, die DGII stehe mit den Plattformen im Gespräch. Ziel sei es, ein praktikables Verfahren zu schaffen, damit Anbieter wie Airbnb, Netflix und andere digitale Dienste den fälligen ITBIS abführen. Die Haltung der Unternehmen beschrieb er als positiv.

Abkommen vor weiteren Gesetzesänderungen

Der DGII-Direktor sagte, der Prozess habe vor allem wegen technischer und organisatorischer Fragen Zeit benötigt. Zunächst gehe es darum, mit den Plattformen operative Vereinbarungen zu erreichen. Weitere rechtliche Anpassungen könnten danach folgen.

Urrutia betonte, er halte es nicht für notwendig, zuerst eine vollständige zusätzliche Gesetzesgrundlage abzuwarten, bevor mit der Einziehung der entsprechenden Steuer begonnen werde. Zwar seien ergänzende Regelungen nötig, dies solle aber die Gespräche und die Umsetzung nicht ausbremsen.

Die Grundlage für die Debatte bildet unter anderem das Dekret 30-25 vom 25. Januar 2025. Dieses sieht die Anwendung des ITBIS auf digitale Dienstleistungen vor, die von ausländischen Anbietern erbracht und in der Dominikanischen Republik genutzt werden. Dazu gehören Streamingdienste, Online-Werbung und digitale Vermittlungsplattformen wie Uber oder Airbnb.

Nach der Regelung sollen ausländische Anbieter sich bei der DGII als Steuerpflichtige registrieren und als Einzugsstellen für den ITBIS auftreten.

Airbnb steht besonders im Fokus

Bei Airbnb geht die Diskussion über reine Steuerfragen hinaus. Kurzzeitvermietungen sind in der Dominikanischen Republik zu einem wichtigen Teil des touristischen Angebots geworden. Branchenverbände aus dem touristischen Immobiliensektor fordern seit längerem Regeln für Registrierung oder Lizenzierung. Sie verweisen dabei auf Fragen der Sicherheit, Kontrolle und des internationalen Images des Landes als Reiseziel.

Auch Hotelverbände drängen auf eine stärkere Regulierung. Sie argumentieren mit Nachhaltigkeit, fairen Wettbewerbsbedingungen und dem Schutz der Urlauber.

Die Größe des Marktes erhöht den politischen Druck. Nach den im Ausgangstext genannten Angaben kamen im Dezember 2024 auf zwei Hotelzimmer drei über Airbnb angebotene Zimmer. Insgesamt sollen die auf Plattformen angebotenen Einheiten mehr als 126.000 Zimmer umfasst haben, während die entsprechende Regulierung noch im Poder Ejecutivo geprüft wurde.

Für die Regierung geht es damit um mehrere Ziele zugleich: höhere Steuereinnahmen, klarere Regeln für digitale Geschäftsmodelle und eine bessere Kontrolle des stark gewachsenen Marktes für Kurzzeitvermietungen.

Für Verbraucher könnte die Einführung des ITBIS auf digitale Dienste mittelfristig zu höheren Preisen führen, wenn Plattformen die Steuer an Nutzer weitergeben. Für den Staat wäre die Maßnahme dagegen ein Schritt, um digitale Geschäftsmodelle stärker in das nationale Steuersystem einzubinden.

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