Flughafen Bavaro verklagt IDAC-Resolution auf Nichtigkeit, die den Bau des Flughafens ausgesetzt hat

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Die Anwälte des Internationalen Flughafens Bavaro reichten eine Nichtigkeitsklage gegen die Entscheidung des Dominikanischen Instituts für Zivilluftfahrt (IDAC) ein, das einen Baustopp für die Infrastruktur im Gebiet Tres Piezas des Sektors El Salado in der Gemeinde Higüey anordnete.

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Der Aufhebungsantrag wird von den Anwälten des Internationalen Flughafens Bavaro, Dr. Emmanuel Esquea und den Anwälten Ariel Valenzuela Medina und Alvaro Garcia Taveras unterzeichnet.

Die Rechtsvertreter des Unternehmens gingen auf diese Weise vor, nachdem sie das IDAC mit einem freien Tag durch das Gesetz 1014/20 vom 5. November einberufen hatten, um den oben genannten Beschluss mit der Begründung zu widerrufen, dass das offizielle Organ durch Machtmissbrauch, Funktionsanmaßung, Verletzung eines ordnungsgemäßen Verfahrens und Verletzung der Grundrechte in Anspruch genommen worden wäre.

Auf der Grundlage von 18 Artikeln der Verfassung der Republik, gegen die die IDAC-Resolution verstößt, und nachdem sie die Vorteile des Baus des Flughafens festgestellt hatten, wiesen sie darauf hin, dass Resolution 017/20 null und nichtig ist und dass die offizielle Stelle nicht befugt ist, einzugreifen und den Bau des Flughafens auszusetzen, wobei sie sich Befugnisse überträgt, die nur das Oberste Verwaltungsgericht (TSA) hat.

Die Anwälte verteidigen die Gültigkeit der Mitteilung Nr. 2293 vom 11. August 2020, die von der IDAC als schädlich für das Allgemeininteresse erklärt wird und deren Rechtswirkungen sie auszusetzen beabsichtigt, obwohl diese Mitteilung durch Berichte derselben Institution ordnungsgemäß belegt ist, die von Technikern mit umfangreicher Erfahrung, Kapazität und internationaler Anerkennung unterzeichnet wurden.

Ebenso lehnen sie mit Nachdruck das Vorgehen des Direktors der IDAC, Román Ernesto Caamaño, ab, dem sie mangelnde Gerechtigkeit vorwerfen, die gegen Treu und Glauben verstößt und das Prinzip des legitimen Vertrauens verletzt, das in allen Verwaltungsakten des dominikanischen Staates vorherrschen sollte, um die Rechtssicherheit und die Gleichheit aller vor dem Gesetz zu gewährleisten.

Sie fügen hinzu, dass die genannte Resolution darüber hinaus gegen ein ordnungsgemäßes Verfahren und das in der Verfassung der Republik verankerte Recht auf Verteidigung sowie gegen das Gesetz 107-13 über die Rechte von Personen in ihren Beziehungen zur Verwaltung und zu Verwaltungsverfahren verstößt.

Abschließend stellen sie fest, dass die Resolution 017/20 gegen die Gültigkeit, Durchsetzbarkeit und Wirksamkeit von Verwaltungsakten sowie gegen die Grundsätze der Schnelligkeit und Effizienz verstößt, nach denen die Behörden von Amts wegen rein formale Hindernisse beseitigen müssen, die die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen verhindern oder behindern.

Folglich ersuchen die Juristen das Oberste Verwaltungsgericht, die Resolution 017/20 vom 29. Oktober 2020 des Dominikanischen Instituts für Zivilluftfahrt für nichtig zu erklären und die Mitteilung 2293 vom 11. August 2020 des genannten Instituts zu bestätigen.

Die Firma Aeropuerto Internacional de Bávaro AIB, S.A.S., hat sich das Recht vorbehalten, persönliche Klagen gegen den Direktor der IDAC, Román Ernesto Caamaño, zu erheben, mit der Maßgabe, dass er seine Rechte verletzt und dass er sie auch zur Verteidigung der besonderen Interessen Dritter beeinträchtigen würde.

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