In der Dominikanischen Republik ist es jeder natürlichen oder juristischen Person untersagt, feste Abfälle jeglicher Art auf Straßen, Bürgersteige, Bordsteine, Parks, Autobahnen, Wege, Straßen, Strände, Meere, Flüsse, Bäche und Bewässerungskanäle, Strände, Plätze und andere Orte der Erholung und andere öffentliche Plätze zu werfen.
Santo Domingo: Staatsanzeiger 10033 vom 30. Dezember 1999.
Strafen je nach Schwere:
2 bis 10 Tage Gefängnis und/oder Geldstrafen von 500 bis 1.000 RD$

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