Gemäß der Verordnung Nr. 22/2023 des Departements, die den Ethikkodex zur Regelung der Beziehungen zwischen dem Lehr- und Verwaltungspersonal und den Schülern in voruniversitären Bildungseinrichtungen festlegt, können Lehrer, die mit dem sexuellen Missbrauch eines Minderjährigen in Verbindung gebracht werden, ohne Entschädigung entlassen werden.
[swpm_protected for=“2-4″ custom_msg=’… weiterlesen für Stammleser. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich.
Informieren Sie sich über Ihre → Vorteile als Stammleser.
‚]

Dies bezieht sich auf den jüngsten Fall, in den mehrere Personen an der Quisqueya-Schule in San Pedro de Macorís verwickelt sind, die beschuldigt werden, ein 13-jähriges Mädchen vergewaltigt zu haben und über den Vorfall zu schweigen.
Den Angaben zufolge wurden bisher fünf Personen vom Dienst suspendiert, darunter die beiden Lehrer, die des Verbrechens beschuldigt werden. Einer dieser Männer, Fernando Altagracia Peña Eusebia, hat sich den Behörden gestellt.
„Die folgenden Gründe sind für die Anwendung von Entlassungssanktionen ausschlaggebend: Straftaten gegen die Würde von Personen, ihre Ehre und ihr Eigentum, wie sexuelle Belästigung, Vergewaltigung, unsittliche Übergriffe und/oder häusliche Gewalt. Eine Schülerin geschwängert zu haben oder von einer Schülerin geschwängert worden zu sein. Verurteilung wegen eines Verbrechens“, neben anderen Straftaten, heißt es in Artikel 21 dieses Gesetzestextes.
Zusätzlich zu dieser Strafe verbietet dieses Gesetzbuch Lehrern oder Verwaltungsangestellten, Adjektive zu verwenden, die zur Diskriminierung von Schülern aufgrund ihrer Intelligenz, ihrer Herkunft, ihres Körperbaus, ihrer Religion, ihres Geschlechts, ihrer Ausdrucksweise, ihres sozialen Status oder ihrer Behinderung anregen.
Ebenso dürfen nur Lehrkräfte und Verwaltungspersonal eine akademische Beziehung unterhalten.
„Lehrkräfte und Verwaltungspersonal dürfen in den Pausen nicht mit Schülern über persönliche Angelegenheiten sprechen, es sei denn, eine spezifische Intervention oder Begleitung ist zum Wohle der allgemeinen Gesundheit der Schüler erforderlich. Lehr- und Verwaltungspersonal darf sich außerhalb der Schulzeit und des Schulgeländes nicht mit Schülern treffen“, erklärt Artikel 10.
Er verbietet den Lehrkräften auch die Nutzung sozialer Netzwerke und anderer technologischer Hilfsmittel für andere Zwecke als die akademische Ausbildung.
Der Ethikkodex für das Bildungswesen verbietet es Lehrern und Verwaltungsangestellten auch, Schülern Geschenke zu machen.
„Soweit möglich, darf kein Lehrer einen Verwandten bis zum zweiten Grad der Blutsverwandtschaft oder eine enge familiäre Beziehung unterrichten“, heißt es in Artikel 10.
Diese Vorschrift sieht je nach Fehlverhalten des Lehrers oder des Verwaltungspersonals mündliche und schriftliche Verweise, aber auch 30-tägige oder dauerhafte Suspendierungen vor.
[/swpm_protected]