Mindestlohn für Hausangestellte soll 10.000 RD$ betragen

Lesedauer: 1 Min.

Das Arbeitsministerium hat am Donnerstag beschlossen, dass der Mindestlohn für Hausangestellte 10.000 RD$ pro Monat betragen wird.

[pc-pvt-content warning=“1″ message=““]

Diese Formalisierung ist in drei Entschließungen des Nationalen Rates für soziale Sicherheit, des Nationalen Lohnausschusses und des Arbeitsministeriums in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und des Gesetzes 87-01 enthalten.

In dem Dokument wird erläutert, dass das Gehalt nicht gekürzt werden kann, wenn der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beschlusses mehr als 10.000 RD$ verdient, wie in Artikel 207 des Arbeitsgesetzes erläutert.

Das Gehalt wird vorzugsweise in bar ausgezahlt, und zwar zu den zwischen den Parteien vereinbarten Terminen, jedoch nie für einen längeren Zeitraum als einen Monat, d. h. der Arbeitgeber kann ihr nicht alle zwei Monate ein Gehalt zahlen.

Die Zahlung kann auch auf jede andere legale Weise erfolgen, sofern beide Parteien damit einverstanden sind.

Zu den weiteren Bestimmungen der Verordnung gehören die Anmeldung bei der Sozialversicherungsanstalt, die Begrenzung der Arbeitszeit, die Verbesserung der Familienkrankenversicherung, die Absicherung des Berufsrisikos, die Hinterbliebenen- und Invaliditätsrenten sowie ein Plan für die Aufnahme in das Solidaritätsrentenprogramm.

Vorteile für Arbeitgeber hervorgehoben
Nach Angaben des Arbeitsministers Luis Miguel De Camps García bieten diese Beschlüsse auch Schutz für die einheimischen Arbeitgeber, die nicht wie bisher für die medizinischen Kosten ihrer Arbeitnehmer und die Kosten von Arbeitsunfällen aufkommen müssen.

Er wies auch darauf hin, dass an einem vereinfachten Online-System gearbeitet wird, das eine einfache und schnelle Registrierung der Arbeitnehmer durch die Arbeitgeber ermöglicht und ein automatisches Zahlungsmodul enthält, um den Verwaltungs- und Managementaufwand zu verringern.

Die Bestimmung wird drei Monate nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten.

[/pc-pvt-content]