Die dominikanische Verfassung sieht vor, dass man mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten muss, um zum Präsidenten der Republik gewählt zu werden. Da in dem Land jedoch keine Wahlpflicht besteht, geht aus der Verfassung nicht hervor, ob es eine Mindestzahl von Stimmen im Verhältnis zur nationalen Wählerschaft geben muss.
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