Eine geplante Reform des Kinder- und Jugendschutzrechts in der Dominikanischen Republik soll jede Form körperlicher, psychischer, moralischer oder sexueller Bestrafung von Kindern und Jugendlichen ausdrücklich verbieten.
Das Verbot gehört zu den zentralen Punkten der vorgesehenen Überarbeitung des Gesetzes 136-03. Dieses bildet seit 2003 die Grundlage für den Schutz der Rechte von Kindern und Jugendlichen sowie für das Jugendstrafrecht des Landes.
Richterin Vanessa Acosta Peralta von der Ersten Kammer des Obersten Gerichtshofs erklärte bei einem Treffen mit Richtern und Staatsanwälten, dass bestehende Gesetze regelmäßig an die gesellschaftliche Entwicklung angepasst werden müssten. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass Regelungen angewendet würden, die seit 20 oder 30 Jahren unverändert in Kraft seien und nicht mehr den aktuellen Anforderungen entsprächen.
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Ein Blick auf die gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen hilft, die Bedeutung des Kinderschutzes in der Dominikanischen Republik besser einzuordnen.
Kinderrechte und gesellschaftlicher Schutz
Familie, Bildung und staatliche Schutzsysteme prägen die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen in der Dominikanischen Republik.
