Falls der dominikanische Staat beschließt, Aeropuertos Dominicanos Siglo XXI (Aerodom) wegen mutmaßlicher Vertragsverstöße beim Bau des neuen Terminals des Flughafens Las Américas José Francisco Peña Gómez (AILA) vor Gericht zu bringen, würde sein Handlungsspielraum durch den im November 2023 erneuerten und bis 2060 gültigen Konzessionsvertrag selbst eingeschränkt.
Obwohl Präsident Luis Abinader am 28. Januar den Ton verschärfte und ankündigte, dass die Regierung rechtliche Schritte einleiten werde, falls das französische Unternehmen Vinci Airports – Eigentümer von Aerodom – nicht tatsächlich mit dem Bau beginne, legt die Vereinbarung sowohl bei den Mechanismen zur Streitbeilegung als auch bei den anwendbaren wirtschaftlichen Sanktionen Grenzen fest.
Die Regeln
Die Vereinbarung besagt, dass jede Streitigkeit ausschließlich nach den Schiedsregeln der Internationalen Handelskammer beigelegt wird. Mit drei zweisprachigen Schiedsrichtern (Spanisch-Englisch); keiner davon Dominikaner oder Franzose, mit Sitz in New York und Verfahrenssprache Spanisch. Der Vertragstext ist eindeutig: Das Schiedsverfahren ist „das einzige Rechtsmittel“ und die Parteien verzichten darauf, Gerichte in der Dominikanischen Republik, in Frankreich oder in einer anderen Gerichtsbarkeit anzurufen.
Dies bedeutet, dass der Staat ungeachtet der politischen Rhetorik nicht vor lokalen Gerichten klagen kann.
350 Millionen Dollar ist die Investition, die Aerodom in das neue Terminal des AILA tätigen wird.
Die Verzögerungen
Der Bau des neuen Terminals, dessen Investition 350 Millionen US-Dollar übersteigt und der im zweiten Halbjahr 2028 abgeschlossen sein muss, unterliegt nur dann Vertragsstrafen, wenn sich die Fertigstellung um mehr als sechs Monate verzögert.
Zudem ist nicht jede Verzögerung der Konzessionärin zuzuschreiben, da der Vertrag Verzögerungen bei der Einfuhr von Materialien und Ausrüstungen ausschließt.
Wenn die Verzögerung ausschließlich in der Verantwortung von Aerodom liegt, werden tägliche Geldstrafen auf der Grundlage eines Basisbetrags von 250 Millionen US-Dollar berechnet. In den ersten drei Monaten: 1/5.000 pro Tag und ab dem vierten Monat: 1/2.500 pro Tag.
Die maximale Vertragsstrafe darf 6 % des Basisbetrags nicht überschreiten, was bedeutet, dass die Gesamtsanktion rund 15 Millionen US-Dollar betragen würde.
Gemäß der Vereinbarung muss das Unternehmen Aerodom im Falle einer irreversiblen Verzögerung seine Begründung schriftlich „innerhalb von 15 Tagen nach Eintritt des Grundes und in jedem Fall vor Ablauf der geltenden Frist“ vorlegen.
Nach Ablauf dieses Zeitraums wird keine Begründung mehr akzeptiert.
