Videos von Krabbenessen während der Schonzeit vom 1. März bis 30. Juni

Umweltministerium fordert öffentliche Entschuldigung vom Senator von La Vega wegen Verzehr von Krabben

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Das Umweltministerium der Dominikanischen Republik hat den Senator von La Vega, Rogelio Genao, formell dazu aufgefordert, sich öffentlich zu entschuldigen, nachdem in sozialen Netzwerken ein Video verbreitet wurde, das ihn beim Verzehr einer Krabbenart während der gesetzlichen Schonzeit zeigt.

In einer offiziellen Mitteilung (MMARN-INT-2025-04750), unterzeichnet vom Minister Paíno Henríquez, wurde dem Senator eine Frist von 72 Stunden gesetzt, um über ein Medium seiner Wahl eine öffentliche Botschaft zu veröffentlichen. In dieser soll er zum Respekt vor den Umweltvorschriften aufrufen.

Die Handlung des Senators verstoße gegen das Dekret 6-18 vom 5. Januar 2018, welches die Erfassung, den Handel und den Verzehr bestimmter Krabbenarten im gesamten Staatsgebiet zwischen dem 1. März und dem 30. Juni jeden Jahres ausdrücklich untersagt.

„Höflich, aber bestimmt“, so das Ministerium, „wird festgestellt, dass das in digitalen Plattformen verbreitete Video den Konsum einer während der Schonzeit geschützten Krabbenart zeigt, was gegen die Bestimmungen des genannten Dekrets verstößt.“

Die betroffenen Arten, die in diesem Zeitraum geschützt sind, umfassen unter anderem: Cardisoma guanhumi (Paloma de Cueva), Ucides cordatus (Zumba oder Pelú), Gecarcinus ruricola (Cangrejo Moro), Gecarcinus lateralis (Cangrejito Rojo) und Callinectes sapidus (Jaiba Sirica).

Ziel der Schonzeit ist es, die natürliche Fortpflanzung dieser Arten zu gewährleisten und somit zur Nachhaltigkeit sowie zur Gesundheit der aquatischen und küstennahen Ökosysteme beizutragen.

„In diesem Sinne und im Geiste der Zusammenarbeit und gemeinsamen Verantwortung laden wir Sie herzlich ein, innerhalb von 72 Stunden eine öffentliche Botschaft zu veröffentlichen, in der Sie den Respekt vor den Umweltgesetzen betonen und die Bedeutung des Schutzes von Arten während der Schonzeit hervorheben“, heißt es abschließend in der Erklärung.