Halter exotischer Tier haben Zeit bis März sich zu registrieren

Umweltministerium fordert zur verpflichtenden Registrierung exotischer Tiere im Land auf

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Das Ministerium für Umwelt und natürliche Ressourcen informiert über das Vizeministerium für Schutzgebiete und Biodiversität sowie die Direktion für Biodiversität, dass ein verpflichtender Registrierungsprozess für exotische Tiere, die sich im Besitz privater Halter befinden, eingeleitet wurde.

Diese Maßnahme dient laut Behörde dazu, die Kontrollmechanismen, die verantwortungsvolle Haltung, die Erhaltung und die Rückverfolgbarkeit der im Staatsgebiet vorhandenen exotischen Arten zu stärken – in Übereinstimmung mit den geltenden Umweltvorschriften. Die Frist zur Erledigung dieser Registrierung beträgt drei (3) Monate ab dem Veröffentlichungsdatum dieser Mitteilung.

Zu beachten

Die Anforderungen für die Registrierung durch Eigentümer exotischer Tiere sind wie folgt: Vorlage eines formellen Antrags an das Vizeministerium für Schutzgebiete und Biodiversität über die Direktion für Biodiversität; Beifügung von Unterlagen, die die legale Herkunft der Exemplare belegen, einschließlich aller zuvor vom Ministerium erteilten Genehmigungen; sowie Bereitschaft zur Durchführung technischer Inspektionen durch die Direktion für Biodiversität, sofern diese eine Überprüfung für notwendig erachtet.

Das Ministerium weist darauf hin, dass Exemplare, die nicht innerhalb der festgelegten Frist registriert werden, zurückgehalten, beschlagnahmt oder den entsprechenden Verwaltungsverfahren unterzogen werden können – gemäß den Bestimmungen des Umweltgesetzes 64-00, des Gesetzes 333-15 und anderer einschlägiger Vorschriften.

Die Behörde ruft alle Eigentümer exotischer Tiere auf, diesen Prozess innerhalb der vorgesehenen Frist zu erfüllen und betont erneut, dass die Mitwirkung der Bevölkerung entscheidend ist, um die Biodiversität zu schützen, den verantwortungsvollen Umgang mit den Arten zu gewährleisten und die Schutzmaßnahmen im gesamten Staatsgebiet zu stärken.