wegen neuer Rückstaumauer in Cotuí

Verfassungsklagen gegen Barrick Gold

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Das Oberste Verwaltungsgericht (Tribunal Superior Administrativo, TSA) ist mit zwei Verfassungsschutzklagen gegen das Bergbauunternehmen Barrick Gold befasst worden. Die Klagen richten sich gegen die geplante Errichtung eines neuen Rückhaltebeckens für Bergbaurückstände im Gemeindebezirk Sambrana, im Munizip Cotuí, Provinz Sánchez Ramírez. Die Kläger sehen darin eine erhebliche Bedrohung für Mensch und Umwelt.

Eingereicht wurden die Klagen von den Sprechern des Kollektivs: Euren Cuevas Medina vom Institut der Anwälte zum Schutz der Umwelt (INSAPROMA), Fernando Peña vom Observatorium für öffentliche Politik der UASD (ODPP-UASD) sowie dem Rechtsanwalt Martín Guzmán Tejada, der zugleich Betroffener und Vertreter der betroffenen Gemeinden ist.

In ihrer Eingabe äußerten die Kläger – gemeinsam mit mehreren sozialen, umweltpolitischen und klimabezogenen Organisationen – dringliche und vorbeugende Bedenken und betonten:

„Leben und Vaterland sind in Gefahr“,
durch den Bau eines neuen Rückstaudamms für toxische Bergbaurückstände.

Ziel der vorbeugenden Verfassungsklage sei es, die Errichtung dieser neuen Anlage durch Barrick Gold zu verhindern, da sie das Leben und die wirtschaftliche Stabilität der Dominikanischen Republik gefährde.

Warnung vor potenzieller Katastrophe

Laut dem US-amerikanischen Wissenschaftler Steve Emerman, der das Umweltverträglichkeitsgutachten (EIA) der Firma geprüft hat, könnte die geplante Rückhalteanlage „El Yagal“ im Falle eines katastrophalen Versagens über 100 Todesopfer fordern. Zudem könnte es zur Kontamination der gesamten dominikanischen Küste über die Bucht von Samaná kommen – innerhalb von drei bis fünf Stunden, so Emerman. Auch die Umwelt entlang des Weges bis zur Küste wäre stark geschädigt.

Die neue geplante Rückstaumauer sei drei Mal so groß wie die bestehende. Während das jetzige Becken ein Volumen von 250 Millionen Tonnen Bergbaurückständen fasst, soll das neue Becken 344,7 Millionen Tonnen an kombinierten Rückständen (inklusive Niederschlagsprodukten und Klärschlamm) sowie 452,7 Millionen Tonnen potenziell säurebildender Abraum (PAG) aufnehmen. Insgesamt wären das 797,4 Millionen Tonnen, die zusammen mit dem bestehenden Volumen 1.047,4 Millionen Tonnen toxischer Abfälle ergeben würden.

Das Kollektiv weist zudem darauf hin, dass es seit 1915 weltweit mehr als 340 Dammversagen bei Rückhaltebecken gegeben habe – mit durchschnittlich 4,4 Vorfällen pro Jahr zwischen 1947 und 2021. Diese Katastrophen hatten schwerwiegende Folgen für Mensch und Natur. So verloren zwischen 1961 und 2019 über 2.375 Menschen durch solche Ereignisse ihr Leben; allein beim Dammbruch in Brumadinho (Brasilien) 2019 kamen mindestens 270 Menschen ums Leben.

Direkte Verantwortung der Regierung

Der federführende Jurist Euren Cuevas Medina machte insbesondere den Staatspräsidenten Luis Abinader für mögliche Konsequenzen verantwortlich. Die betroffenen Gemeinden befänden sich in nur 150, 200 bzw. 300 Metern Entfernung vom Fuß der bestehenden Anlage – während in Brasilien per Gesetz ein Mindestabstand von zehn Kilometern zu bewohnten Gebieten vorgeschrieben ist.

Laut dem Kollektiv wäre der Bau eines so großen neuen Rückhaltebeckens neben einer bereits existierenden Anlage in einem derart empfindlichen Ökosystem weltweit ohne Beispiel. Emerman warnte eindringlich:

„Dies käme einem Todesurteil für das Land gleich“
– bei einer Mauerhöhe von 157 Metern und einer Länge von fast vier Kilometern. Die Kläger bezeichnen das Vorhaben – angesichts existierender kostengünstigerer und umweltschonenderer Alternativen – als Verbrechen.

Wissenschaftliche Belege für bestehende Umweltschäden

Ein weiterer alarmierender Punkt in den eingereichten Klagen ist eine aktuelle wissenschaftliche Veröffentlichung (Rapilly et al., 2025), die bestätigt, dass Barrick Gold weiterhin Wasser und Sedimente im Fluss Margajita und im Stausee Hatillo kontaminiert. Diese Verschmutzung wirke sich bereits negativ auf Ökosysteme und die menschliche Gesundheit aus. Die Studie warnt vor schweren Belastungen durch Schwermetalle und Metalloide, die nicht biologisch abbaubar und selbst in niedrigen Konzentrationen hochgradig toxisch seien.