Da die Weihnachtsfeiertage näher rückten und damit das Datum, an dem sich die Beschäftigten daran gewöhnt haben, den „doppelten Lohn“ oder das „Weihnachtsgeld“ zu erhalten, gab es Bedenken, ob die seit März letzten Jahres von den Unternehmen suspendierten Beschäftigten diese Zahlung erhalten würden.
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