Die Staatsanwaltschaft wirft den Angestellten des Kollegs fahrlässige Tötung und Fahrlässigkeit vor.

500.000 Pesos und regelmäßige Meldepflicht für drei von vier Beschuldigten im Fall Stephora

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Das Gericht der Justizbehörde für ständige Betreuungsdienste in Santiago verhängte eine finanzielle Sicherheitsleistung in Höhe von 500.000 Pesos sowie eine regelmäßige Meldepflicht als Zwangsmaßnahmen gegen drei Mitglieder des Da-Vinci-Kollegs und ließ eine der vier Personen, die mutmaßlich mit dem Tod der Schülerin Stephora Anne-Mircie Joseph in Verbindung stehen, frei. Das Mädchen befand sich zum Zeitpunkt des Vorfalls auf einem Schulausflug.

Die regelmäßige Meldepflicht und die finanzielle Sicherheitsleistung wurden gegen Yris del Carmen Reyes Adames, Verwaltungsdirektorin des Leonardo Da Vinci, Francisca Josefina Tavarez Vélez, Schulberaterin, sowie Vilma Altagracia Vargas Morel, Koordinatorin der Sekundarstufe, angeordnet.

Gisela González, allgemeine Koordinatorin und Beraterin des Leitungsteams, wurde hingegen freigelassen, da das Gericht der Auffassung war, dass keine Beweise vorgelegt wurden, die sie mit den Ereignissen in Verbindung bringen.

Zudem verhinderten die vorgelegten sozialen Bindungen, darunter die Tatsache, dass sie sich zum Zeitpunkt des Todes von Stephora nicht auf dem Anwesen befand, die Anordnung einer Zwangsmaßnahme, wie ihre Anwältin María del Pilar Zuleta erklärte.

Die Richterin Olga Diná, Leiterin der Nationalen Direktion für Kinder, Jugendliche und Familie (Dinnaf), versicherte, dass die Staatsanwaltschaft mit der Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden sei und daher Berufung einlegen werde.

Ebenso erklärten die Anwälte der Familie von Stephora, dass sie mit der Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden seien, diese jedoch respektierten, da die Richterin der Ansicht war, dass die tatsächlich Verantwortlichen vom Ministerium für öffentliche Anklage nicht in den Antrag auf Anordnung von Zwangsmaßnahmen aufgenommen worden seien.

Es wird daran erinnert, dass die ursprünglich für den vergangenen Dienstag angesetzte erste Anhörung vom Gericht verschoben wurde, damit die Anwälte der Opferseite einige notwendige Dokumente einreichen konnten, um ihre Verteidigung vorzubereiten, wie Richterin Olga Diná erklärte.

Die Anwälte der Familie von Stephora gaben unterdessen an, dass diese erste Anhörung verschoben wurde, um die Mutter des Kindes formell zu benachrichtigen, damit sie teilnehmen könne, und damit die Verteidigung Einsicht in die Akte nehmen könne, die ihnen erst am Montag nach 16:00 Uhr übergeben worden sei.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angestellten des Kollegs fahrlässige Tötung und Fahrlässigkeit vor.