Zehn Jahre keine neuen Wettbüros

Abgeordnetenkammer billigt Moratorium für neue Glücksspiel-Lizenzen

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Die dominikanische Abgeordnetenkammer hat einen Gesetzentwurf gebilligt, der die Vergabe neuer Lizenzen für Glücksspielbetriebe für einen Zeitraum von zehn Jahren aussetzen soll. Ausgenommen sind Casinos in Hotels und touristischen Einrichtungen.

Die Regelung ist in Artikel 191 des Entwurfs vorgesehen und soll dem Staat Zeit geben, den bestehenden Glücksspielsektor zu erfassen, zu überprüfen und stärker zu kontrollieren.

Nach offiziellen Angaben der Dirección de Casinos y Juegos de Azar des Finanz- und Wirtschaftsministeriums sind landesweit mehr als 71.000 Lotterie- und Sportwettbüros registriert.

Der Gesetzentwurf geht davon aus, dass die Zahl der Betriebe schneller gewachsen ist als die staatlichen Möglichkeiten zu deren Überwachung. Während des Moratoriums sollen deshalb zunächst bestehende Anbieter überprüft, registriert und in die vorgesehenen Kontrollsysteme eingebunden werden.

Vergünstigungen bei alten Steuerschulden

Der Entwurf sieht zugleich Anreize für Betreiber vor, die ihren Status legalisieren.

Artikel 192 ermöglicht der zuständigen Regulierungsbehörde, gemeinsam mit dem Finanz- und Wirtschaftsministerium sowie der Steuerbehörde DGII ein besonderes System für Nachlässe auf Steuern und Gebührenrückstände bis Dezember 2025 einzurichten.

Voraussetzung ist, dass sich der jeweilige Betreiber ordnungsgemäß registriert und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Auch das bereits mit dem Dekret 197-26 vom 26. März 2026 begonnene Regularisierungsverfahren für Lotterieannahmestellen, Verkaufsstellen und Wettbüros soll fortgesetzt werden.

Casinos im Tourismussektor ausgenommen

Nicht unter das zehnjährige Moratorium fallen Casinos in Hotels und touristischen Einrichtungen.

Nach dem Gesetzentwurf dürfen Casinos grundsätzlich nur in Hotels mit mindestens vier Sternen eingerichtet werden. Für diesen Bereich gelten damit andere Voraussetzungen als für klassische Lotterie- und Sportwettbüros.

Bestehende Lizenzen sollen durch die Neuregelung nicht automatisch entfallen. Der Entwurf schützt ausdrücklich bereits erworbene Rechte. Laufende Genehmigungen können grundsätzlich für einen Zeitraum verlängert werden, der ihrer ursprünglichen Dauer entspricht, sofern die technischen und gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden.

Mit der Zustimmung der Abgeordnetenkammer ist die Regelung noch nicht automatisch geltendes Recht. Der Entwurf muss das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.

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