Die Generalrechnungskammer der Dominikanischen Republik hat alle öffentlichen Institutionen angewiesen, bis zum 30. Juni 2025 eine Allgemeine Inventur der Verbrauchs- und Umlaufgüter durchzuführen.
In einem Rundschreiben wurde erklärt, dass diese Maßnahme darauf abzielt, die Effizienz und Kontrolle im Umgang mit öffentlichen Ressourcen zu stärken und einen verantwortungsvollen Umgang mit Gütern wie Medikamenten, unverarbeiteten Lebensmitteln, Büromaterial und medizinischen Versorgungsgütern sicherzustellen.
Félix Santana García, Generalrechnungsprüfer der Republik, erklärte, dass diese Initiative dem geltenden Rechtsrahmen entspricht und den Erwartungen der Bevölkerung an eine „transparente und effektive öffentliche Verwaltung im Einklang mit den Transparenzrichtlinien des Präsidenten Luis Rodolfo Abinader Corona“ gerecht wird.
Er wies darauf hin, dass gemäß der Resolution Nr. IN-CGR-RES-2023-0008 vom 15. November 2023 die Institutionen der Zentralregierung, dezentralisierte und autonome Einrichtungen, öffentliche Sozialversicherungsträger und staatliche Unternehmen mit staatlicher Beteiligung regelmäßige physische Inventuren der in ihren Lagern befindlichen Umlauf- oder Verbrauchsgüter durchführen müssen, unter Aufsicht der Internen Prüfungseinheiten (UAI) der Generalrechnungskammer.
Ziele
Er erklärte, dass diese Inventur darauf abzielt, das öffentliche Management zu stärken und das Vertrauen der Bürger in die Institutionen des Staates zu festigen, da die physische Überprüfung der Verbrauchsgüter sicherstellt, dass die Ressourcen des Staates präzise kontrolliert werden.
