In einem Rechtsstreit über Grundstücke auf dem Gelände des früheren Flughafens Herrera sind nach Angaben eines Anwalts Pfändungsmaßnahmen gegen Konten und Guthaben der dominikanischen Zentralbank BCRD eingeleitet worden. Hintergrund ist ein Urteil, das die Zahlung von fünf Millionen US-Dollar an das Consorcio Mendes Junior-Méndez Cabral vorsehen soll.
Der Rechtsanwalt Jorge Lora Castillo erklärte, die Entscheidung sei am 13. August 2026 von der Zweiten Kammer der Zivil- und Handelskammer des Berufungsgerichts des Distrito Nacional ergangen und inzwischen rechtskräftig. Seiner Darstellung zufolge habe die Zentralbank die angeordnete Zahlung bislang nicht geleistet.
Daraufhin seien sogenannte Sicherungs- beziehungsweise Forderungspfändungen gegen Konten und andere Vermögenswerte der Institution veranlasst worden. Lora Castillo nannte dabei neben Finanzinstituten auch internationale Organisationen wie den Internationalen Währungsfonds, die Weltbank und die Interamerikanische Entwicklungsbank.
Ob und in welchem Umfang diese Pfändungen rechtlich wirksam sind, ist jedoch noch nicht abschließend geklärt. Nach Angaben des Anwalts hat die zuständige Neunte Zivilkammer für den 28. September eine Verhandlung über die Gültigkeit der Maßnahmen angesetzt.
Streit reicht Jahre zurück
Der Konflikt geht laut Darstellung Lora Castillos auf eine frühere Grundstücksübertragung zurück. Das Consorcio Mendes Junior-Méndez Cabral habe als Ausgleich für Arbeiten an der Erweiterung der Autopista Duarte eine Fläche von rund 5.000 Quadratmetern auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Herrera erhalten.
Der Wert der damaligen Vereinbarung habe bei rund 38,8 Millionen Pesos gelegen. Als das Unternehmen später die Grundstücksgrenzen formell feststellen und über die Fläche verfügen wollte, habe sich nach Darstellung des Anwalts herausgestellt, dass das Grundstück bereits an Dritte verteilt worden sei.
Daraufhin habe das Konsortium die Auflösung der Vereinbarung sowie Schadensersatz verlangt. Der Rechtsstreit sei schließlich mit dem Urteil vom 13. August zugunsten des Unternehmens entschieden worden, so Lora Castillo.
Eine Stellungnahme der Banco Central de la República Dominicana zu den Vorwürfen oder zu den gemeldeten Pfändungen wird im vorliegenden Ausgangstext nicht genannt.
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