Die ITBIS-Befreiung der Steuerreform ist unvollständig

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Im Gesetzentwurf zur steuerlichen Modernisierung, den die Regierung dem Steuerpaket gegeben hat, wird die ITBIS in Höhe von 18%, die nun Mehrwertsteuer (VAT) genannt wird, für alle Konsumgüter eingeführt, mit der einzigen Ausnahme von sieben Grundnahrungsmitteln: Brot, Reis, Huhn, Milch, Eier, Bananen und Yucca. Es fehlen die Bohnen.

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