Betrifft vor allem Schlepperbanden von und nach Haiti

Dominikanische Republik: Bis zu 40 Jahre Haft für Menschenschmuggel

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Die Abgeordnetenkammer der Dominikanischen Republik hat am Mittwoch in zweiter Lesung ein Gesetz verabschiedet, das die bisherige Gesetzgebung Nr. 137-03 über Menschenschmuggel und Menschenhandel reformiert. Das neue Gesetz sieht Haftstrafen von bis zu 40 Jahren für Schleuser vor, wenn erschwerende Umstände vorliegen.

Nach der Verabschiedung wird das Gesetz nun dem Präsidenten zur Unterzeichnung oder Überarbeitung vorgelegt.

Ziel der neuen Regelung ist es laut Abgeordnetenkammer, die rechtliche Definition von Menschenschmuggel und verwandten Straftaten zu aktualisieren, erschwerende Umstände beim Menschenhandel klarer zu erfassen und Strafen festzulegen, die diese Verbrechen wirksam ahnden und abschrecken.

Für Mittäter beim Menschenschmuggel sieht das Gesetz 10 bis 15 Jahre Gefängnis vor.

Kommt es im Zuge des Menschenschmuggels zum Tod eines Migranten, steigt das Strafmaß auf 30 bis 40 Jahre Haft. Bei körperlicher Schädigung oder Folter liegt es zwischen 25 und 30 Jahren, in anderen schwerwiegenden Fällen zwischen 20 und 25 Jahren.

Eine der verschärfenden Bedingungen in beiden Delikten – Menschenschmuggel und Menschenhandel – ist die Beteiligung von staatlichen Funktionären.

Im Fall von Menschenhandel sieht das Gesetz auf Vorschlag der Exekutive vor, dass die Straftat nicht verjährt und mit 20 bis 25 Jahren Haft sowie Geldstrafen von 700 bis 1.500 Mindestlöhnen im öffentlichen Dienst geahndet wird.

Wenn ein Beamter oder öffentlicher Bediensteter beteiligt ist, kommt eine berufliche Disqualifikation von 10 Jahren hinzu, die sich bei Wiederholung auf bis zu 20 Jahre erhöhen kann.