Das Oberste Verwaltungsgericht der Dominikanischen Republik (TSA) hat die Bergbaukonzession von Falconbridge Dominicana (Falcondo) für das Gebiet Quisqueya I beendet. Damit endet eine vertragliche Grundlage, die auf Vereinbarungen aus den Jahren 1956 und 1969 zurückgeht.
Die Zweite Kammer des TSA gab einer Klage des staatlichen Fonds Fonper statt. Das Urteil mit der Nummer 0030-03-2026-SSEN-00332 wurde am 12. August 2026 erlassen.
Betroffen ist das Konzessionsgebiet Quisqueya I mit einer Fläche von rund 22.392 Hektar in den Provinzen La Vega und Monseñor Nouel.
Nach den im Ausgangsbericht wiedergegebenen Angaben begründete das Gericht seine Entscheidung mit mehreren Verstößen gegen vertragliche und gesetzliche Verpflichtungen. Dazu zählen unter anderem die Einstellung der Bergbauaktivitäten, ausstehende wirtschaftliche und arbeitsrechtliche Verpflichtungen sowie fehlende technische Berichte.
Von besonderer Bedeutung war nach Auffassung des Gerichts, dass die produktiven Aktivitäten in Quisqueya I bereits seit dem 17. November 2023 eingestellt waren. Dies geht dem Bericht zufolge aus einer Bescheinigung der Generaldirektion für Bergbau hervor.
Darüber hinaus habe Falcondo die vorgeschriebenen halbjährlichen Fortschrittsberichte für die Jahre 2023, 2024 und 2025 sowie die jährlichen Betriebsberichte für 2023 und 2024 nicht vorgelegt.
Das Gericht bewertete diese Versäumnisse als wesentlich, da sie unmittelbar den Zweck der Konzession betreffen. Dazu gehört sowohl die tatsächliche Nutzung der vom Staat vergebenen Bodenschätze als auch die Verpflichtung, die zuständigen Behörden regelmäßig über die Entwicklung des Bergbaubetriebs zu informieren.
Nach Auffassung des TSA beeinträchtigte die längere Inaktivität zudem das öffentliche Interesse an der Nutzung der nationalen Rohstoffvorkommen. Die festgestellten Verstöße seien daher schwerwiegend genug gewesen, um eine Beendigung der Verträge zu rechtfertigen.
Weitere Meldungen zu staatlichen Entscheidungen und Rohstoffpolitik finden Sie im Ressort Staat und Politik.
